b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „86,1 €“ jeweils durch den Betrag „87,3 €“,
c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „94,9 €“ jeweils durch den Betrag „96,3 €“,
d) in Z 4 der Betrag „67,4 €“ durch den Betrag „68,4 €“,
e) in Z 5 der Betrag „34,2 €“ durch den Betrag „34,7 €“.
19c. In § 59b Abs. 3 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „102,6 €“ durch den Betrag „104,1 €“,
b) in Z 2 der Betrag „120,3 €“ durch den Betrag „122,0 €“.“
8. In Art. 2 werden nach der Z 20 folgende Z 20a bis 20c eingefügt:
„20a. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „134,6 €“ durch den Betrag „136,6 €“ ersetzt.
20b. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „44,2 €“ durch den Betrag „44,8 €“ ersetzt.
20c. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „134,6 €“ durch den Betrag „136,6 €“ ersetzt.“
9. In Art. 2 werden nach der Z 24 folgende Z 24a bis 24m eingefügt:
„24a. In § 60 Abs. 1a werden ersetzt:
a) in Z 1 und 2 der Betrag „87,2 €“ jeweils durch den Betrag „88,5 €“ und der Betrag „100,5 €“ jeweils durch den Betrag „102,0 €“,
b) in Z 3 der Betrag „159,0 €“ durch den Betrag „161,3 €“.
24b. In § 60 Abs. 3 werden der Betrag „57,4 €“ durch den Betrag „58,2 €“ und der Betrag „48,7 €“ durch den Betrag „49,4 €“ ersetzt.
24c. In § 60 Abs. 4 werden der Betrag „17,7 €“ durch den Betrag „18,0 €“ und der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“ ersetzt.
24d. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„
|
in der Verwendungs- gruppe |
in der Zulagenstufe |
||||
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
|
|
Euro |
|||||
|
L 1 |
514,0 |
564,5 |
650,7 |
735,7 |
820,8 |
|
L 2a |
459,2 |
496,1 |
562,1 |
641,6 |
722,3 |
|
L 2b |
373,0 |
426,7 |
484,8 |
501,7 |
532,1 |
|
L 3 |
328,2 |
343,7 |
375,2 |
408,7 |
443,4 |
“
24e. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „38,7 €“ durch den Betrag „39,3 €“,
b) in Z 2 der Betrag „33,1 €“ durch den Betrag „33,6 €“,
c) im Schlussteil der Betrag „34,2 €“ durch den Betrag „34,7 €“ und der Betrag „29,9 €“ durch den Betrag „30,3 €“.
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