Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung, 21. Dezember 2020 / Seite 63

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Seriöse wissenschaftliche Arbeit und Goldgräberstimmung der Pharmalobby sind zwei Paar Schuhe. Es geht nicht an, dass ganz Österreich von Kurz und Anschober zu einem Versuchslabor gemacht wird.

Impfstoffe gegen SARS, MERS und RSV kamen über das Entwicklungsstadium nie hinaus, weil sich in langfristigen Studien gezeigt hat, dass diese Impfstoffe – anstatt die Virusinfektion zu verhindern – eine abnorme Immunantwort des menschlichen Körpers ausgelöst haben. Mit anderen Worten: Die Probanden erkrankten danach stärker und wurden tatsächlich schwerer krank als ohne Impfung. Das renommierte "Science Magazin" warnt etwa davor, dass „Risiken im Zusammenhang mit der Impfstoff­entwicklung für COVID-19-Antikörper, die Viren binden, ohne die Infektiosität zu neu­tralisieren, durch erhöhte Virusreplikation oder Bildung von Immunkomplexen, die sich im Gewebe ablagern und mit Entzündungen verbundene Komplementwege aktivieren, Krankheiten verursachen können.“

Kein Ersatz für Impfschäden

Hinzu kommt, dass zu befürchtende gesundheitliche Schäden aufgrund der Impfung, von der bisher nicht einmal bekannt ist, ob sie die Übertragung des Virus durch die Geimpften verhindert, nicht durch das Impfschadengesetz abgedeckt sind. Ein ent­sprechender Antrag der FPÖ wurde durch die Regierungsparteien abgelehnt. Während in der Vergangenheit etwa die Pockenimpfung explizit im Impfschadengesetz genannt wurde, möchten Kurz und Anschober eventuelle Ansprüche nur über den Verord­nungs­weg regeln. Das halten wir Freiheitliche für Augenauswischerei und fordern weiterhin, die geplante COVID-19-Impfung namentlich in das Impfschadengesetz aufzunehmen, um Opfer allfälliger Spätfolgen zumindest finanziell entschädigen zu können und ihnen Rechtssicherheit zu bieten. Die unsubstantiierte Ankündigung der EU-Kommission, die Mitgliedstaaten würden für Schäden aufkommen, ist hier nicht ausreichend. Die Herstellerfirmen weigern sich – aufgrund der kurzen Entwicklungszeit – offensichtlich, die finanzielle Verantwortung für gesundheitliche Folgeschäden ihrer Produkte zu über­nehmen, und sind ausschließlich daran interessiert, den maximalen Profit sicherzu­stellen.

Die hektische Betriebsamkeit rund um Tests und Impfungen ist umso bemerkenswerter, als das gesundheitspolitische Betätigungsfeld zur effektiven Bekämpfung der Corona-Krise klar umrissen wäre. Wir wissen heute, dass die Risikogruppen – also gesund­heit­lich vorbelastete Patienten, immunsupprimierte sowie alte und gebrechliche Menschen – von COVID-19 hauptsächlich betroffen sind. Diesen Bevölkerungsgruppen gilt es allen Schutz und jede Hilfe zukommen zu lassen. Die schwarz-grüne Bundesregierung versagt aber gerade, wenn es darum geht, hier entsprechende Maßnahmen zu setzen, sodass ein überwiegender Teil der mit oder an Corona verstorbenen Personen nach wie vor Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind.

Anstatt hier endlich effektive Maßnahmen zu setzen, werden Kinder durch das verpflich­tende Tragen der Mund-Nasen-Maske während des Unterrichts gequält, obgleich heute eindeutig und klar nachweisbar gerade in den Schulen keinerlei Corona-Hotspots gemeldet worden sind. Und jetzt geht es der Kurz-Regierung offenbar darum, der Pharmalobby Milliarden an Steuergeldern hinterherzuwerfen, um einerseits völlig überteuerte Corona-Gentests zu kaufen und auf der anderen Seite die Österreicher zur Impfung mit einem unausgegorenen Impfstoff zu treiben.

Besonders verwerflich ist es, wenn etwa im Fall der AntiGen-Tests für die Massen­testungen der massive Verdacht besteht, dass das Bundeskanzleramt den konkreten Beschaffungsprozess zugunsten eines Unternehmens beeinflusst hat, mit dessen Vorstandsvorsitzenden der Kanzler persönlich eine Bekanntschaft, möglicherweise sogar eine Freundschaft pflegt. Es sei darauf verwiesen, dass es sich dabei nur um ein


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