12.20

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! Es gibt etwas, wovon wir gerade alle sehr viel haben, und das sind Fragen. Wir fragen uns nicht nur, wann wir wieder normal leben können, sondern wir fragen uns vielmehr auch, wie unser Leben nach dieser Pandemie aussieht. Werde ich meinen Job wieder bekommen? Wird es meine Firma dann noch geben? Werde ich eine Lehrstelle bekommen? Kann ich die Schule abschließen? Werde ich den Kredit für mein Haus zu­rückzahlen können? – All das sind existenzielle Fragen, die wir uns jetzt stellen, die uns beschäftigen und auf die wir Antworten suchen. Und diese Antworten, die wir so dringend brauchen, hängen davon ab, wann wir dieses Virus endlich so weit in den Griff bekom­men, dass es sich nicht mehr ungehindert verbreiten kann.

Wir alle wissen, dass es bei den Anstrengungen, die wir seit fast einem Jahr unterneh­men, nicht darum geht, das Virus unschädlich für den einzelnen Menschen zu machen, sondern dass es darum geht, zu verhindern, dass so viele von uns gleichzeitig krank sind, dass wir Menschen, die ins Krankenhaus müssen, die Intensivbehandlung brau­chen, nicht mehr ausreichend versorgen können. Wir können das nur schaffen, wenn wir es diesem Virus unmöglich machen, von einem Menschen zum nächsten und zum nächsten und zum nächsten überzuspringen. Je weniger Übertragungen in kurzer Zeit stattfinden, desto weniger Menschen sind gleichzeitig infiziert, je weniger Infizierte, desto weniger Kranke, je weniger Kranke, desto weniger Schwerkranke und Schwerstkranke und desto weniger Menschen in den Krankenhäusern. Das ist die Logik des Handelns.

Bisher hatten wir ein Mittel gegen diese Ausbreitung, nämlich Kontakte zu vermeiden. Im letzten Jahr konnte glücklicherweise vieles erforscht und vieles entwickelt werden. Wir wissen heute, geimpfte Menschen werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer krank. Und wir wissen auch, Menschen, bei denen eine Infektion mit einem Anti­genschnelltest nicht nachweisbar ist, sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht an­steckend.

Für uns als Gesetzgeber ergeben sich daraus ganz neue Möglichkeiten, aber damit auch ganz neue Verpflichtungen. Jetzt, da wir wissen, dass wir gezielt herausfinden können, welche Kontakte gefährlicher sind als andere, müssen wir auch gezielt differenzieren. Wir brauchen nicht mehr generell fast alle Kontakte zu verhindern, sondern wir können gezielt jene zulassen, bei denen wir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass sie nicht zu einer Übertragung des Virus führen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben mit den Antigenschnelltests jetzt auch die Möglichkeit, mit verhältnismäßig geringem Aufwand festzustellen, wo es sich wahrscheinlich um solch einen ungefährli­chen Kontakt handelt. Die Regelung, die wir heute beschließen, ist notwendig, weil wir damit dem Gesundheitsminister die gesetzlichen Möglichkeiten geben, mit den derzeit besten zur Verfügung stehenden Mitteln seine Pflicht zu erfüllen, nämlich das Gesund­heitssystem und damit die ausreichende gesundheitliche Versorgung der Menschen auf­rechtzuerhalten. Er muss das mit dem geringstmöglichen Eingriff in die Grund- und Frei­heitsrechte tun können, das ist für uns Grüne besonders wichtig. Jetzt stehen weitere Mittel dafür zur Verfügung. Mit diesem Gesetz lassen wir ihn diese einsetzen. Es schafft die Grundlage für weniger Eingriffe in die Erwerbsfreiheit, weniger Eingriffe ins Privatle­ben, weniger Eingriffe in das Recht auf Bildung bei gleich gutem Schutz des Rechtes auf Gesundheit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses Gesetz ist der nächste logische Schritt in Richtung Normalität, die wir alle so herbeisehnen. Deshalb bitte ich Sie, dieses Gesetz zu unterstützen. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.24

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.