Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeord­neten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 2 bis 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als geneh­migt gelten.

Ich verlese:

„Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG [...] mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit [...] beschlossen, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Tagesordnungspunkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 626 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.

Tagesordnungspunkt 3:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 629 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/1 in zweiter und dritter Lesung [...] an­genommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/3 EA wird [...] angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 627 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter und dritter Lesung [...] an­genommen.“

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Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 1208/A bis 1220/A eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 14.55 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.