18.31

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen Geldwäsche und in diesem Zu­sammenhang auch gegen Terrorismusfinanzierung ist einer, der natürlich auf interna­tionaler und in diesem Fall auf gesamteuropäischer Ebene zu führen ist. Deswegen gibt es dazu auch einschlägige EU-Richtlinien, die wir mit diesem Gesetzespaket auch um­setzen.

Natürlich ist es letzten Endes immer auch eine Güterabwägung, wie viel an Transparenz oder auch individueller Freiheit man aufgeben oder beschränken muss, um solche Ziele, nämlich die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erreichen zu können. Ich denke, dass diese Abwägung sowohl im Rechtsempfinden, aber vor allem auch im verfassungsrechtlichen Sinne gut gelungen ist, und deswegen die Erteilung von Auskünften aus diesem Kontenregister eben für die Geldwäschemeldestelle, für das BVT, für die FMA, die Vermögensabschöpfungsstelle, das Bundesamt zur Korruptions­bekämpfung, die Sicherheitsbehörden und so weiter angemessen und auch notwendig erscheint.

Mit diesem Abänderungsantrag, der heute eingebracht wird, werden auch Gesellschaf­ten, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen über das Register der wirtschaftli­chen Eigentümer in den Anwendungsbereich einbezogen, wenn diese im Inland Grund­stücke erwerben, weil bekanntlich natürlich auch Immobiliengeschäfte und -transfers diesem unliebsamen Zweck dienen können. Das heißt, meldepflichtige ausländische Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden, wenn sie ein Grundstück im Inland erwerben.

Wenn wir mit diesem Gesetz auch noch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Schutz­masken auf 0 Prozent befristet bis zum 30.6. und auch noch die Frage der Massentests für die Schulen miterledigen, dann gebe ich schon zu, dass das vielleicht für Rechtsäs­theten nicht unbedingt der richtige Ort wäre, die Dringlichkeit dieser beiden Maßnahmen lässt es aber geboten erscheinen, das jetzt – und das wurde durchaus vom Verfassungs­dienst auch als zulässig bestätigt – in dieser Gesetzesmaterie mitzunehmen und zu erle­digen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.34

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.