20.03
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich danke auch für den ausführlichen Bericht betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien im Wirkungsbereich Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis Mitte 2018. Der Fokus lag auf 2017 bis Mitte 2018. Der Rechnungshof überprüfte insgesamt 24 Vergaben und eine Förderung zu Beratungsleistungen und Studien mit einem Vertragsvolumen von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro. Mit einem Volumen von ungefähr 2,9 Millionen Euro entfielen davon 19 auf das Sozialministerium und sechs davon – mit einem Volumen von rund 400 000 Euro – auf das Außenministerium.
Von den 24 vom Rechnungshof überprüften Vergaben erfolgte in zwei Fällen eine Ausschreibung der Leistung, 22 Aufträge erfolgten formfrei, unmittelbar als Direktvergabe.
Das Sozialministerium führte die überprüften Direktvergaben überwiegend ohne Einholung von Vergleichsangeboten durch. Bei zwei Vergaben über 100 000 Euro stützte es sich auf die Ausnahmebestimmung für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen des Bundesvergabegesetzes, obwohl der Auftrag nicht vom Ausnahmetatbestand umfasst war. Das Außenministerium vergab einen von fünf überprüften Aufträgen ohne Vergleichsangebote. Beide Bundesministerien vergaben Aufträge in Einzelfällen mündlich. Nach Ansicht des Rechnungshofes ist eine schriftliche Auftragsvergabe unabdingbar, um Klarheit über den vereinbarten Leistungsinhalt und ‑umfang zu schaffen. Auch bei Leistungsabnahme und Abrechnung zeigten sich Mängel.
Die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden nach meinen Informationen vom Bundeskanzleramt und von den Ministerien großteils umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.
Interessante Zahlen liefert die Amtssitzstudie – solche Studien werden da auch beauftragt –, denn daran erkennt man den enormen Wert der Amtssitze für Österreich. Das hat ein Ausmaß von 19 000 Arbeitsplätzen, insgesamt einen jährlichen Bruttowertschöpfungseffekt von 1,5 Milliarden Euro und bringt Steuern in der Höhe von 527 Millionen Euro ein.
„Österreich kann mit Recht stolz sein, Amtssitzland zu sein. Wir haben damit aber nicht nur eine vorzeigbare Visitenkarte im Ausland, sondern auch eine ökonomisch wertvolle Ressource im Inland.“ – Diese Aussage unseres Außenministers kann ich nur unterstreichen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.