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Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wöginger hat behauptet, dass die Höchstgerichte entschie­den haben und daher diese Abschiebung erfolgt ist.

Ich berichtige tatsächlich: Bundesminister Nehammer kann sich nicht auf das Höchst­gericht ausreden. Das genehmigt einen Abschiebungsantrag des Bundesministeriums für Inneres. Nicht das Höchstgericht, sondern der Innenminister entscheidet also. Das Höchstgericht ordnet die Abschiebung nicht an! (Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung!) Das Bundesministerium für Inneres kann jederzeit nach Prüfung der aktuellen Situation – Verhältnismäßigkeit und Kindeswohl – von der Abschiebung Abstand nehmen. Das ist Tatsache. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Das stimmt ja nicht!)

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