16.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren auf der Regierungsbank! Kollege Stögmüller hat schon etwas sehr Es­senzielles angesprochen, nämlich die Frage, wie es mit dem Transparenzpaket weiter­gehen wird. Ich nehme die Antwort gleich vorweg: Das, was im Regierungsprogramm steht, wird alleine nicht reichen. Das, was von den Grünen ins Regierungsprogramm hineinverhandelt wurde, wird nicht reichen.

Fakt ist nämlich – und das wissen ja viele Leute nicht –: Zwei Jahre, nachdem das Ibiza­video herausgekommen ist, ist alles, was H.-C. Strache auf Ibiza erzählt hat, immer noch genauso möglich. Sie können Umgehungskonstruktionen schaffen, Sie können all das weiterhin machen. (Beifall bei den NEOS.)

Da fragt man sich, wieso man das nicht schon längst entsprechend geändert hat, denn in Wirklichkeit wäre es ja schon seit ewig an der Zeit gewesen, das zu ändern. Jetzt haben wir mit all diesen Dingen, die da immer wieder ans Tageslicht kommen, die wirk­lich einmalige Chance, ein ernst zu nehmendes Parteienfinanzierungsgesetz und ein ernst zu nehmendes Transparenzgesetz zu beschließen.

Es ist nämlich so, dass es den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich zustehen würde, zu wissen, wofür jeder einzelne von einer Partei eingenommene Euro ausgegeben wird. Da geht es nicht nur um Spenden, sondern da geht es auch um die ganz normale staatliche Parteienfinanzierung, denn das ist das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und die haben ein Anrecht darauf, zu wissen, was wir mit diesem Geld machen. (Beifall bei den NEOS.)

Wir NEOS haben zu diesem Thema insgesamt elf Anträge in den unterschiedlichen Aus­schüssen liegen. Wir werden heute wieder drei stellen – einen davon bringe ich ein – und machen es Ihnen damit ganz einfach, denn diesen Anträgen muss man nur entspre­chend zustimmen.

Es braucht endlich volle Einsicht und Prüfungsrechte für den Rechnungshof, es braucht eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze, es braucht echte Sanktionen bei Über­schreitung der Wahlkampfkostenobergrenze, und es braucht – Kollege Stögmüller hat es auch schon angesprochen – endlich die Einrechnung von allen parteinahen Vereinen, nicht nur – wie es jetzt geregelt ist – von denen, die irgendwo im Statut abgebildet sind, sondern von allen Vereinen, die irgendwo in der Umgebung angesiedelt sind, denn an­sonsten wird es weiterhin so sein, dass Umgehungskonstruktionen wie auf Ibiza ange­sprochen möglich sind.

Es müssen dort alle Geld- und alle Sachspenden eingerechnet werden, es muss klar festgeschrieben werden, dass die Vereine auch an den Rechnungshof melden, wenn sie ein entsprechendes Sponsoring übernehmen, und es braucht endlich einen Straftatbe­stand illegale Parteienfinanzierung, sodass klar ist, dass, wenn man das macht, auch eine entsprechende Strafe droht und nicht bloß eine einfache Verwaltungsübertretung vorliegt. Wenn wir all diese Anträge beschließen würden – unsere Anträge liegen auf dem Tisch –, dann hätten wir endlich die Chance, diese undurchsichtigen Parteienfinan­zierungskonstruktionen in Österreich zu durchbrechen. Deswegen bringe ich jetzt am Schluss auch noch unseren dritten Entschließungsantrag zu diesem Thema ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Volle Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der durch ein originäres Einsichtsrecht des Rechnungshofes in die Bücher und Belege der Parteien sowie umfassende Prüfrechte, die wirksame Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof sicherstellt.“

*****

Es ist jetzt an der Zeit und wir haben die einmalige Chance, mit diesem Gesetzeswerk, das über Jahrzehnte der Korruption Tür und Tor geöffnet hat, endlich Schluss zu ma­chen. (Beifall bei den NEOS.)

16.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Volle Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof

eingebracht im Zuge der Debatte in der 83. Sitzung des Nationalrats über die Dringliche Anfrage der Abg. KO Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Blümel hat sich verzockt – Das Spiel der ÖVP ist aus!"

Die Regelungen zum Parteiengesetz sind reformbedürftig, weil sie dem Rechnungshof derzeit nur Aufgaben ohne echte Kontrollbefugnisse zuweisen. Der Rechnungshof braucht daher echte Prüfrechte für die Finanzen der Parteien. Eine wirksame Kontrolle durch den Rechnungshof soll durch ein originäres Einsichtsrecht in die Bücher und Bele­ge der Parteien sichergestellt werden. Auch braucht es Auskunfts- und Mitwirkungs­pflichten der politischen Parteien, Teilorganisationen oder politischen Parteien naheste­henden Organisationen gegenüber dem Rechnungshof.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der durch ein originäres Einsichtsrecht des Rechnungshofes in die Bücher und Belege der Parteien sowie umfassende Prüfrechte, die wirksame Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof sicherstellt."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.