16.31
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel. Schon Matthias Strolz hat diese wissenschaftliche Erkenntnis als Sprachbild im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung gebraucht – und heute, unter Pandemiebedingungen, wissen wir umso besser, wie wichtig Desinfektion ist.
Das gilt auch für die Korruptionsbekämpfung. Das Desinfektionsmittel der Korruptionsbekämpfung sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften, die möglichst unbehelligt und frei von politischem Einfluss stattzufinden haben.
Natürlich, und das sehen wir, stören die aktuellen Ermittlungen einige, wie die vorliegende Reaktion des Bundeskanzlers und auch einige der heutigen Redebeiträge leider deutlich zeigen. Diese Attacken auf die Ermittlungsbehörden sind einzustellen. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, wenn die Regierung höchstselbst die Ermittlungsbehörden angreift, nur weil es gegen Parteifreunde geht. (Beifall bei den NEOS.)
Es ist daher extrem wichtig, die Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaften von jeglicher politischen Einflussnahme freizustellen, ja sie davor zu schützen, denn nur dann kann es gelingen, dass sich Österreich im internationalen Korruptionsindex wieder verbessert – da liegen wir nämlich gar nicht gut. Immerhin ist ja Korruption eines der wesentlichsten Hindernisse für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort, wie wir wissen.
Ich bringe daher heute noch einen weiteren Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unabhängiger, weisungsfreier Bundesstaatsanwalt“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem eine unabhängige, weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet wird, die anstelle des/der Bundesministers/Bundesministerin für Justiz an der Spitze der Weisungskette der staatsanwaltschaftlichen Behörden steht. Dabei soll auf die Vorarbeiten des „Österreich Konvents“ zurückgegriffen werden.“
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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
16.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Unabhängiger, weisungsfreier Bundesstaatsanwalt
eingebracht im Zuge der Debatte in der 83. Sitzung des Nationalrats über die Dringliche Anfrage der Abg. KO Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Blümel hat sich verzockt – Das Spiel der ÖVP ist aus!"
Die von führenden Fachleuten seit Jahren geforderte Einsetzung eines/r unabhängigen Bundesstaatsanwalts/Bundesstaatsanwältin hat durch zahlreiche Fälle der jüngsten Vergangenheit neue Aktualität erhalten. Nun hat sich auch die ÖVP nach jahrelanger Ablehnung überraschenderweise dafür ausgesprochen.
Derzeit sind die Staatsanwaltschaften dem/r Justizminister_in und damit einem Regierungsmitglied unterstellt. Das kann den Anschein parteipolitischer Einflussnahme erwecken und widerspricht dem Prinzip der Gewaltentrennung.
Die Einsetzung des "Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich" im Jahr 2015 hat daran nichts geändert. Denn dieser "Weisungsrat" hat nur beratende Funktion. Weisungsspitze ist nach wie vor der/die Justizminister_in und damit ein Regierungsmitglied.
Die Strafrechtspflege ist eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe des Staates. Es muss alles getan werden, dass der Verdacht von Voreingenommenheit oder politischer Einflussnahme gar nicht erst entstehen kann.
Um die Staatsanwaltschaften deutlich als Teil der unabhängigen dritten Staatsgewalt Justiz sichtbar zu machen, ist es dringend notwendig, die Weisungsbefugnis einem parteipolitisch unabhängigen und fachlich höchstqualifizierten Organ zu übertragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem eine unabhängige, weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet wird, die anstelle des/der Bundesministers/Bundesministerin für Justiz an der Spitze der Weisungskette der staatsanwaltschaftlichen Behörden steht. Dabei soll auf die Vorarbeiten des "Österreich Konvents" zurückgegriffen werden."
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Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist auch ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte.