16.31

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel. Schon Matthias Strolz hat diese wissenschaftliche Erkenntnis als Sprachbild im Zusam­menhang mit der Korruptionsbekämpfung gebraucht – und heute, unter Pandemiebedin­gungen, wissen wir umso besser, wie wichtig Desinfektion ist.

Das gilt auch für die Korruptionsbekämpfung. Das Desinfektionsmittel der Korruptions­bekämpfung sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften, die möglichst unbehelligt und frei von politischem Einfluss stattzufinden haben.

Natürlich, und das sehen wir, stören die aktuellen Ermittlungen einige, wie die vorliegen­de Reaktion des Bundeskanzlers und auch einige der heutigen Redebeiträge leider deut­lich zeigen. Diese Attacken auf die Ermittlungsbehörden sind einzustellen. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, wenn die Regierung höchstselbst die Ermittlungsbehörden an­greift, nur weil es gegen Parteifreunde geht. (Beifall bei den NEOS.)

Es ist daher extrem wichtig, die Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaften von jeg­licher politischen Einflussnahme freizustellen, ja sie davor zu schützen, denn nur dann kann es gelingen, dass sich Österreich im internationalen Korruptionsindex wieder ver­bessert – da liegen wir nämlich gar nicht gut. Immerhin ist ja Korruption eines der we­sentlichsten Hindernisse für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort, wie wir wissen.

Ich bringe daher heute noch einen weiteren Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unab­hängiger, weisungsfreier Bundesstaatsanwalt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, mit dem eine unabhängige, weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet wird, die anstelle des/der Bundesministers/Bundesministerin für Justiz an der Spitze der Weisungskette der staatsanwaltschaftlichen Behörden steht. Dabei soll auf die Vorarbei­ten des „Österreich Konvents“ zurückgegriffen werden.“

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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kol­legen

betreffend Unabhängiger, weisungsfreier Bundesstaatsanwalt

eingebracht im Zuge der Debatte in der 83. Sitzung des Nationalrats über die Dringliche Anfrage der Abg. KO Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Blümel hat sich verzockt – Das Spiel der ÖVP ist aus!"

Die von führenden Fachleuten seit Jahren geforderte Einsetzung eines/r unabhängigen Bundesstaatsanwalts/Bundesstaatsanwältin hat durch zahlreiche Fälle der jüngsten Vergangenheit neue Aktualität erhalten. Nun hat sich auch die ÖVP nach jahrelanger Ablehnung überraschenderweise dafür ausgesprochen.

Derzeit sind die Staatsanwaltschaften dem/r Justizminister_in und damit einem Regie­rungsmitglied unterstellt. Das kann den Anschein parteipolitischer Einflussnahme erwe­cken und widerspricht dem Prinzip der Gewaltentrennung.

Die Einsetzung des "Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich" im Jahr 2015 hat daran nichts geändert. Denn dieser "Weisungsrat" hat nur beratende Funktion. Wei­sungsspitze ist nach wie vor der/die Justizminister_in und damit ein Regierungsmitglied.

Die Strafrechtspflege ist eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe des Staates. Es muss alles getan werden, dass der Verdacht von Voreingenommenheit oder politischer Einflussnahme gar nicht erst entstehen kann.

Um die Staatsanwaltschaften deutlich als Teil der unabhängigen dritten Staatsgewalt Justiz sichtbar zu machen, ist es dringend notwendig, die Weisungsbefugnis einem par­teipolitisch unabhängigen und fachlich höchstqualifizierten Organ zu übertragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, mit dem eine unabhängige, weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet wird, die anstelle des/der Bundesministers/Bundesministerin für Justiz an der Spitze der Weisungskette der staatsanwaltschaftlichen Behörden steht. Dabei soll auf die Vorarbei­ten des "Österreich Konvents" zurückgegriffen werden."

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Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist auch ordnungsgemäß ein­gebracht und steht in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte.