12.44

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kommen wir jetzt bitte wieder zu den Fakten zurück! Der Grüne Bericht sagt etwas anderes: Die Einkommens­unterschiede zwischen den großen und den kleinen landwirtschaftlichen Betrieben haben sich massiv differenziert. Das wurde untersucht, und im Vergleich zwischen 2019 und 2020 ist es ganz klar so, dass es bei den Bergbauern 5 Prozent und bei den Biobauern 10 Prozent Einkommensverlust gibt. Wenn man dann noch weiß, dass zwei Drittel der Bergbauern Biobauern sind, dann braucht man gar nicht mehr extra zu beto­nen, dass da dringender Handlungsbedarf besteht.

15 000 Euro im Jahr muss man verdienen, damit man die Chance bekommt, im Grünen Bericht repräsentiert zu sein. Die kleinen ländlichen Sacherln, wie wir sie bei uns im Salzkammergut nennen, scheinen im Grünen Bericht gar nicht auf, aber sie sind sehr, sehr wichtig für den ländlichen Raum. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rauch.)

Wir hätten jetzt die Chance, zurzeit laufen ja die Verhandlungen über die neuen För­derrichtlinien für 2023 bis 2027, dass es zu mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Landwirten, zu mehr kleinteiliger Landwirtschaft kommt, die es dringend braucht. Die Einkommensunterschiede zwischen Vollerwerb, Nebenerwerb, Biobauern und Bergbauern sind klar ersichtlich und werden immer größer. Es braucht mehr Verteilungs­gerechtigkeit im Fördersystem der GAP, um das Höfesterben zu verhindern.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag  

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umverteilungs­prämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den land­wirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle Mitgliedstaaten eine Umverteilungs­prämie in Höhe von 100 Euro pro Hektar für die ersten 20 Hektar pro landwirtschaft­lichem Betrieb festsetzen können und dass diese auch in Österreich bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für die nächste Förderperiode der GAP eingeführt wird.“

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Liebe Abgeordnete der Regierungsfraktionen, stimmen Sie dem Antrag zu, um kleinen landwirtschaftlichen Betrieben eine Chance zu geben! (Beifall bei der SPÖ.)

12.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Genossinnen und Genossen

betreffend Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuer­mittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-170/637 d.B.)

Die derzeit laufenden Verhandlungen zu den Vorgaben der Verteilung der Fördermittel der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für die Jahre 2023-2027 haben leider schon gezeigt, dass die Flächenzahlungen weiterhin eine eigene Säule der Förderung darstellen werden. Eine Deckelung der Förderungen der Säule 1 wird zusätzlich mit höchster Wahrscheinlichkeit nur auf hohem Niveau, nämlich 100 000 € pro Betrieb festgelegt werden – und dies auch nur freiwillig (!). Dies festzulegen bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen. Die Verteilungsgerechtigkeits-Frage wird immer dring­licher. Der Grüne Bericht 2020 zeigt auf, dass die Einkommen der landwirtschaft­lichen Betriebe immer weiter auseinanderdriften. Dies findet zwischen den Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben, aber auch den Bergbauernbetrieben statt. Dies findet auch statt zwischen den großen Betrieben und den kleineren Betrieben, die sehr oft um das wirtschaftliche Überleben kämpfen. So lag laut Grünem Bericht 2020 das verfügbare Haushaltseinkommen in einem größeren Landwirtschaftsbetrieb im Durchschnitt bei 59.093 €, während das eines Kleinbetriebes inklusiver aller anderen Einkünfte – vor allem auch jener der unselbständigen Einkommen - bei nur 38.122 € lag. Eine wichtige Maßnahme, um ein Höfesterben verhindern zu helfen und tatsächlich etwas mehr Vertei­lungsgerechtigkeit in das Fördersystem der GAP zu bringen, ist die Vorgabe, eine Umverteilungsprämie für die ersten zwanzig Hektar pro Betrieb vorzuschreiben.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle Mitgliedstaaten eine Umverteilungs­prämie in Höhe von 100 Euro pro Hektar für die ersten 20 Hektar pro landwirtschaft­lichem Betrieb festsetzen können und dass diese auch in Österreich bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für die nächste Förderperiode der GAP eingeführt wird.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.