Kurze Debatte: Rechtsgrundlage Maskenpflicht
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf nun die Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt 9 unterbrechen.
Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der Ordnungszahl 4709/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung erübrigt. Wir gehen daher gleich in die Debatte ein.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern – das ist eine Sollzeit.
Ich darf nun Abgeordneten Brückl als Antragsteller bitten, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit, Herr Abgeordneter, beträgt 10 Minuten. – Bitte sehr.