Kurze Debatte: Rechtsgrundlage Maskenpflicht

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf nun die Verhandlungen zum Tagesord­nungspunkt 9 unterbrechen.

Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der Ordnungszahl 4709/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung erübrigt. Wir gehen daher gleich in die Debatte ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern – das ist eine Sollzeit.

Ich darf nun Abgeordneten Brückl als Antragsteller bitten, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit, Herr Abgeordneter, beträgt 10 Minuten. – Bitte sehr.