Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 9 und 10
Präsidentin Doris Bures: Wenn alle Klubs zustimmen, kommen wir nun zu den verlegten Abstimmungen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Volksanwaltschaftsausschusses, den Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“, III-66 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist einstimmig so zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Silvan, Ragger, Fiedler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Realität von Menschen mit Behinderung“.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung“.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz geändert wird, in 615 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1, Einfügung neuer Ziffern 2 und 3 sowie Umnummerierung der bisherigen Ziffer 2 eingebracht.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzesantrag ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Ich bedanke mich bei den Herren Volksanwälten und begrüße den Herrn Bundesminister.