17.40
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Passend zu den Ausführungen des Herrn Ministers hinsichtlich der Kurzarbeit möchte ich jetzt einen Antrag einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Sozialausschusses (648 d.B.) betreffend den Initiativantrag (1237/A d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 1 lautet:
„1. In § 37b Abs. 4 werden die Bezeichnungen ,Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz‘ und ,dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft‘ durch die Bezeichnungen ,Bundesministers für Arbeit‘ und ,der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort‘ ersetzt.“
2. Die Ziffer 3 des Antrages wird als Ziffer 4 bezeichnet und davor wird folgende neue Ziffer 3 eingefügt:
„3. In § 78 Abs. 38 und Abs. 42 wird die Wortfolge ,31. März 2021‘ jeweils durch die Wortfolge ,30. Juni 2021‘ ersetzt.“
3. Die (neue) Ziffer 4 lautet:
„4. Dem § 78 wird nach Abs. 42 folgender Abs. 43 angefügt:
,(43) § 37b Abs. 4 und Abs. 6 sowie § 78 Abs. 38 und Abs. 42 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit 1. Februar 2021 in Kraft.‘“
*****
Dies ist im Endeffekt nichts anderes als die Abänderung, damit wir die Kurzarbeit ins zweite Quartal verlängern können, so wie es eben auch gerade angekündigt wurde. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.42
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza
und Kollegen
zum Bericht des Sozialausschusses (648 d. B.) betreffend den Initiativantrag (1237/A d. B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 1 lautet:
„1. In § 37b Abs. 4 werden die Bezeichnungen „Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ und „dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ durch die Bezeichnungen „Bundesministers für Arbeit“ und „der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.“
2. Die Ziffer 3 des Antrages wird als Ziffer 4 bezeichnet und davor wird folgende neue Ziffer 3 eingefügt:
„3. In § 78 Abs. 38 und Abs. 42 wird die Wortfolge „31. März 2021“ jeweils durch die Wortfolge „30. Juni 2021“ ersetzt.“
3. Die (neue) Ziffer 4 lautet:
„4. Dem § 78 wird nach Abs. 42 folgender Abs. 43 angefügt:
„(43) § 37b Abs. 4 und Abs. 6 sowie § 78 Abs. 38 und Abs. 42 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit 1. Februar 2021 in Kraft.““
Begründung
Die vorgeschlagene Änderung ermöglicht die COVID-19-bedingte Kurzarbeit auch im zweiten Quartal 2021 zu den derzeit geltenden Rahmenbedingungen, da für die Bekämpfung der Pandemie weiterhin Betriebseinschränkungen und Betriebsschließungen erforderlich sind. Dadurch können Betroffene während dieser Zeit weiter in Beschäftigung gehalten werden und ein zusätzlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden. Mit Z 1 wird ein redaktioneller Fehler behoben.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.