18.24
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Wir beschließen heute hier im Parlament die Verlängerung des Freistellungsanspruches für schwangere Arbeitnehmerinnen. Mit dieser Maßnahme schützen wir Frauen und ihre ungeborenen Kinder. Wir minimieren das Risiko einer Ansteckung, und das ist dort am höchsten, wo physischer Körperkontakt mit anderen Personen nicht vermeidbar ist. Davon sind rund 4 500 Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen betroffen. Uns ist der verstärkte Schutz von Schwangeren immer sehr wichtig.
Ebenso ist in der Coronapandemie auch sicherzustellen, dass dem Dienstgeber durch diese Regelung keine Kosten entstehen. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die Lohnkosten zu 100 Prozent ersetzt.
Schon vor der Krise haben wir in vielen Bereichen unsere schwangeren Frauen und ihre ungeborenen Kinder frühzeitig vor schweren Belastungen geschützt. Das Tragen einer FFP2-Maske ist einer Schwangeren generell nicht zumutbar und führt zu einer frühzeitigen Karenzierung. Die Freistellung während der Coronapandemie gilt dann, wenn schon bestehende Freistellungen und andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Homeoffice oder dergleichen, nicht greifen.
Nach wie vor ist der beste Schutz gegen das Virus das Einhalten von Hygienemaßnahmen. Es ist medizinisch belegt, dass für Schwangere im Umgang mit dem Coronavirus besondere Vorsicht geboten ist. Von der Verlängerung dieser Maßnahme sind unter anderem Elementarpädagoginnen, Friseurinnen, Physiotherapeutinnen, Masseurinnen et cetera betroffen.
Es ist unsere Aufgabe, gerade jene zu schützen, die es selbst nicht können, und dazu zählen ganz klar unsere ungeborenen Kinder. Wir werden die zukünftigen Generationen nicht unnötigen Gefahren aussetzen und deshalb verlängern wir den frühzeitigen Mutterschutz bis Ende Juni. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: 1. Juli!)
18.26
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist in dieser Debatte niemand mehr gemeldet. Damit ist sie geschlossen.
Die Abstimmung verlege ich wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungspunkte des Ausschusses für Arbeit und Soziales.