20.18

Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte mich auf den vorhin eingebrachten Antrag von Kollegin Nussbaum betreffend „Blutspende-Diskriminierung von schwulen und bisexu­ellen Männern, sowie Transgenderpersonen endlich beenden!“ beziehen.

Es ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig, dass wir das zum Anlass nehmen, um hier zu sagen, dass wir zwar noch keine endgültige Lösung haben, aber wichtige und richtige Schritte gesetzt worden sind, seit wir im April hier im Parlament einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Im Antrag steht es:

„Trotz zahlreicher Ankündigung sind die De-Facto-Blutspende-Verbote in Österreich bis heute aufrecht. Auch das Expert*innen-Hearing im Gesundheitsausschuss des National­rats im Dezember 2020 hat, wie viele vorangegangene Diskussionen, klar gezeigt, dass es dafür keine wissenschaftliche Begründung gibt.“

Das ist genau der Punkt. Seit Jahrzehnten fordern die SPÖ und auch wir Grüne – die letzten Jahre auch die NEOS –, dass dieses Verbot fällt. Wir sind da einer Meinung, auch mit den Betroffenen, mit der Community, mit den Experten, Expertinnen, aber auch mit den Medizinern, die sich mit diesem Thema befassen.

Wichtig ist mir, in Bezug auf den Antrag festzustellen – weil ich das auch überprüft habe –, dass es hinsichtlich Transpersonen keinen Ausschluss gibt. Weder in der Blutspenderverordnung noch im Blutsicherheitsgesetz ist festgeschrieben, dass Trans­personen ausgeschlossen werden dürfen. Wenn das die Praxis des Roten Kreuzes ist, dann müssen wir dem auf jeden Fall nachgehen. – Das vielleicht nur zur Klarstellung.

Was ist in der Zwischenzeit, nach diesem Hearing im Gesundheitsausschuss im Dezem­ber, passiert? – Die Frist für den Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern hatten, wird künftig von zwölf Monaten, also von einem Jahr, auf vier Monate reduziert. Das ist ein richtiger Schritt, das gibt es beispielsweise in den Niederlanden, aber auch in vielen anderen europäischen Staaten. Die Umsetzung dieser sogenannten Rückstellfrist erfolgt zum einen unter wissenschaftlicher Begleitung, zum anderen hat das Ministerium – Sie, Herr Minister – angekündigt, dass es zusätzlich eine Studie geben wird, die diesbe­züglich sexuell übertragbare Krankheiten und auch die Gesundheitsfolgenabschätzung unter die Lupe nimmt, und das ist ganz, ganz wichtig. So weit waren wir noch nie, denn das Totschlagargument war ja bisher immer, dass wir keine wissenschaftlichen Studien haben. Das heißt, wir sind da noch nicht am Ende – das stimmt.

Danke für die Debatte, die wir immer wieder dazu führen, bis wir einmal die Lösung haben werden, dass dieses Blutspendeverbot fallen wird. Dafür kämpfen wir weiter mit der Community, mit der SPÖ, mit den NEOS, mit Betroffenen, denn niemand kann verstehen, dass man in Österreich eine bestimmte Gruppe vom Blutspenden aus­schließt, aber jeder wird verstehen, dass wir natürlich aufgrund der Blutsicherheit gewisse Fragen stellen, und zwar allen Personen – ob sie nämlich ein Risikoverhalten an den Tag legen, das zu einem Ausschluss führen könnte.

Das heißt, wir bleiben weiterhin dran, der Kampf für eine vollkommen diskriminie­rungs­freie Blutspende geht weiter. Das Gute daran ist, wir haben hierfür jetzt zumindest einen adäquaten Ansprechpartner. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

20.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tages­ordnung fort.