Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 21 bis 24 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Tagesordnungspunkt 21:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 671 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 21/1 in zweiter Lesung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 22:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 672 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 23:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 673 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 24:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 674 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen das Protokoll in dieser Fassung? – Das ist nicht der Fall.
Dann sind diese Teile des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt zu betrachten.
Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1277/A(E) bis 1376/A(E) eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 0.18 Uhr ein. Das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.