11.21

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Universitäten sind mit dem UG 2002 autonom geworden, und das war ein ganz ein­drucksvoller Entwicklungsschritt. Ich bin seit 40 Jahren berufstätig – den größten Teil dieser Zeit an der Universität –, und ich habe erlebt, was diese Autonomie an tatsächli­chem Impetus an die Universitäten gebracht hat, sowohl was die Leistung betrifft als auch – und das wird vielleicht manche verwundern – was die Demokratisierung betrifft. Es hat sich zwar manches in den Gremien geändert, aber im Gegensatz zu früheren Universitätsgesetzen hatten nun die Gremien aufgrund der Autonomie der Universitäten wirklich etwas zu entscheiden.

Es hat ein paar Jahre gedauert, bis die drei Gremien Rektorat, Senat, Unirat ihre Rollen gemäß UG 2002 gefunden haben. Deshalb finde ich es nach diesem erfolgreichen Rollenfindungsprozess gut, dass man mit Augenmaß, dezent und ausbalanciert an die­ser Aufgabenverteilung weitergearbeitet hat. Aus dem Dialog mit den Stakeholdern ist durchaus auch hervorgegangen, dass diese drei Gremien und insbesondere Senat und Universitätsrat eben weiterhin auf Augenhöhe agieren. Ich finde, das ist der richtige Weg und das zahlt sich aus.

Ein weiterer Punkt, der mir bei diesem ganzen Gesetzespaket ein großes Anliegen ist, ist, dass bezüglich Ghostwriting wirklich klare Grenzen gezogen werden, dass das jetzt nicht mehr die eine oder die andere Seite, sondern beide Seiten betrifft, dass sowohl die, die Ghostwriting in Anspruch nehmen, als auch jene, die Ghostwriting anbieten, in der Ziehung sind. Das ist heutzutage einfach ganz, ganz wichtig. Ebenso ist wichtig, dass da Fristen gefallen sind.

Ich halte es weiters auch für entscheidend, dass im Zuge dieser UG-Novelle die Verbind­lichkeiten aller Stakeholder an der Universität verstärkt worden sind. Ich finde, es ist für die Studierenden ein gutes Signal, dass man sagt, in den ersten zwei Jahren ist we­nigstens weniger als ein Fünftel der vorgesehenen Studienleistung zu absolvieren. Das ist einfach eine Motivation, bereits in den ersten zwei Jahren ein gewisses Mindestmaß an Studierendenerfahrung und auch an Studienerfolgen zu erleben. Es ist Lebenszeit der Studierenden, und die ist wertvoll. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das geht mit verstärkter Verbindlichkeit dahin gehend, was die Unis anbieten müssen, Hand in Hand. Ich sage nur ein Beispiel: Drei Prüfungstermine pro Semester müssen am Beginn des Semesters festgelegt sein, und zwar nicht nur betreffend Zeit, sondern auch betreffend Art, Inhalt und Qualität der Prüfung. Das ist ein weiteres Symbol dieser wechselseitigen Verbindlichkeit, das den Unis guttut.

Insgesamt halte ich das für einen guten Wurf, und daher würde ich mich über eine breite Unterstützung freuen. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

11.24

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.