14.22
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Meinungsfreiheit ist zweifelsohne eines der wichtigsten Grund- und Freiheitsrechte, die wir in Österreich haben. Die Meinungsfreiheit oder Freiheit der Meinungsäußerung spiegelt sich in vielen Bereichen wider, und es ist, glaube ich, wichtig, dass heute in diesen drei Anträgen vonseiten der FPÖ die Stoßrichtung klar ist: dass am Schutz der Meinungsfreiheit und am Schutz der Meinungsvielfalt nicht gezweifelt und gerüttelt werden darf, gerade wenn wir wissen, dass seit 2004 die Demokratisierung im Internet, in den sozialen Medien stattgefunden hat. Wir haben nunmehr seit 2004 die Möglichkeit, unsere Meinungen über das Internet zu verbreiten. Über soziale Medien wie zum Beispiel Whatsapp, Google, Facebook und Instagram können wir Meinungen weiterverbreiten.
Wenn ich den vorherigen Tagesordnungspunkt ansprechen darf: Natürlich darf und muss es Grenzen geben; es darf keine rassistischen Äußerungen geben, es darf keine frauenfeindlichen Äußerungen geben und es dürfen keine Straftatbestände vorliegen. Das muss natürlich kontrolliert werden, da bin ich beim Antrag des Tagesordnungspunktes 10: Es muss so sein, dass ordentliche Gerichte im Wege des Rechtsstaates die Beurteilung darüber treffen, ob etwas verfassungsmäßig und rechtmäßig ist. Es kann nicht sein, dass Onlineplattformen wie Facebook oder Google selbst darüber entscheiden, was sie löschen und was sie eventuell bei den Benutzerkonten überhaupt entfernen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Fürst und Stefan.)
Was halten Sie alle davon, wenn ich sage, es sitzt ein Praktikant von Google in Amerika, sitzt dort und entscheidet, ob ein Beitrag gelöscht wird, der gegen das Verbotsgesetz verstößt? Wie kann ein Praktikant, der keine Qualifikationsmerkmale einer rechtskundigen Person braucht, darüber entscheiden?
Natürlich werden Facebook und Google im Endeffekt darauf achten, dass sie Löschungen vornehmen, weil der Strafrahmen sehr hoch ist, und Strafen will man hintanhalten. Deshalb ist es für uns klar, dass wir keine Privatisierung des Rechts wollen. Wir wollen einfach, dass die rechtliche Beurteilung auch zukünftig im Wege des Rechtsstaates erfolgt.
Das will auch die EU. Im Kommunikationsplattformen-Gesetz ist das nicht gehörig geregelt worden. Wir waren damals dagegen, wir waren kritisch und sind weiterhin kritisch. Wir sind für die Verteidigung des Rechtsstaates, wir sind für die Verteidigung der Meinungsfreiheit, und ich bin auch dafür, dass man das Staatsgrundgesetz grundsätzlich dazu verwendet, um solche Angelegenheiten zu regeln, weil ich glaube, es ist wichtig, dass man im Vorhinein schon das Bewusstsein hat, dass Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist. Das muss man weiterhin in der Form beibehalten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.