21.07

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abge­ordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ist ein Leben eines Menschen mit Behinde­rung weniger wert als ein Leben eines nicht behinderten Menschen? Wer entscheidet über den Wert des Lebens, und wer entscheidet, ob ein Leben lebenswert ist oder nicht?

Tatsache ist, dass es die bestehende Regelung der eugenischen Indikation ermöglicht, dass bei Vorliegen einer – ich zitiere hier aus dem Strafgesetzbuch – ernsten „Gefahr, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“, bis zum Einsetzen der Geburtswehen abgetrieben werden darf. Das ist eine der extremsten Diskriminierun­gen überhaupt, denn sie ist eine Entscheidung über Leben und Tod.

Ich stimme Herbert Pichler, dem Präsidenten des österreichischen Behindertenrates, in seiner Aussage, dass es nicht sein kann, dass das Leben eines behinderten ungebore­nen Kindes weniger wert ist als das eines nicht behinderten, absolut zu. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Grundsatz sind sich alle einig, ob das nun der UN-Ausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit seinen Empfehlungen, die Volksanwaltschaft oder der österreichische Behindertenrat als Dachverband sind: Die aktuell geltende gesetzliche Regelung der eugenischen Indikation ist eine Diskriminierung von Menschen mit Behin­derungen. Das kann nicht länger so bleiben, und auch ich habe diese Ansicht.

Ich kann nur nochmals betonen: Es geht dabei keinesfalls um die Abschaffung der Fris­tenregelung oder der medizinischen Indikation. Es geht um die Beseitigung der Diskri­minierung aufgrund einer voraussichtlichen Behinderung.

Ich bedanke mich bei den Initiatorinnen der Bürgerinitiativen „Fakten helfen!“ und „#Fair­ändern“, dass sie sich für dieses Thema einsetzen und sich auch für Menschen mit Be­hinderung starkmachen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.10

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kugler. – Bitte.