Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Können wir abstimmen? – Ja.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Tagesordnungspunkt einzeln vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 724 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst die nach § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Diese ist gegeben.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zu­stimmen, um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Auch in dritter Lesung zeigt sich das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Ich stelle noch einmal ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 725 der Beilagen.

Da es sich bei dem Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Diese ist gegeben. Daher komme ich gleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich stelle noch einmal ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 726 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein dementspre­chendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Gleiches Stimmverhalten auch in der dritten Lesung. – Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.