14.39

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stehen Änderungen des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes an. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Mit dem Epidemiegesetz wird ein Rahmen geschaffen, der im Prinzip für Pandemien, Epidemien aller Art eine gewisse Basis bietet. Im COVID-19-Maßnahmengesetz geht es ganz konkret um die Herausforderungen dieser aktuellen Pandemie, und dieses COVID-19-Maßnahmengesetz hat ja bekanntlich auch ein Ablaufdatum.

Obwohl er relativ kurz war, hat es im Rahmen des Begutachtungsprozesses zahlreiche Rückmeldungen gegeben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ich danke dem Herrn Bundesminister und seinem Team, die das alles gesichtet haben und einiges davon auch einarbeiten konnten.

Viele Missverständnisse hat es zum Thema Veranstaltungen gegeben: Das sind keine Veranstaltungen im herkömmlichen Sinn, wie man sich das vielleicht vorstellt. Es geht um Zusammenkünfte und darum, wie man da einen Rahmen schaffen kann. (Zwischen­ruf der Abg. Belakowitsch.) Das ist im Covid-19-Maßnahmengesetz, und zwar – wie­der weise ich darauf hin – mit Ablaufdatum, festgehalten. Auch das ist eine Basis, auf der Verordnungen rechtskonform aufbauen können.

Ganz wichtig ist auch, und das ist auch aus den Begutachtungen hervorgegangen, dass ein tatsächlich drohender Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung das Kriterium für härtere Maßnahmen ist und nicht, wie ursprünglich einmal drinnen gestanden ist, die Tatsache, dass man mit dem Contacttracing nicht mehr nachkommt. Das ist ein berech­tigter Einwand, dem man auch entsprechend stattgegeben hat.

Wichtig erscheint mir auch, dass bei der Gesamtbeurteilung der Situation neben den bereits bekannten Kriterien auch die Durchimpfungsrate in der entsprechenden Region berücksichtigt wird, wobei allerdings natürlich auch darauf Bezug genommen werden muss, wenn sich das epidemiologische Geschehen zum Beispiel durch aggressivere Mutationen ändert. Ich finde, das ist ein sehr pragmatischer, sehr guter Weg.

Dann komme ich noch auf das zu sprechen, was mit dem grünen Pass zusammenhängt. Das ist ein Punkt, der nicht auf die Impfung einzuengen ist. Es gibt, wie aus den Erläu­terungen klar hervorgeht, eine Definition von Personen mit geringerem epidemiologi­schen Risiko für sich und andere. Es sind vier Punkte definiert, vier Umstände, unter denen eine Person ein solches geringeres Risiko haben kann: Die Impfung ist genannt worden; ebenso zählt eine durchgemachte Infektion dazu, aber auch ein negativer Erre­gernachweis mit Antigentest oder PCR und nachgewiesene Immunität.

Der vierte Punkt ist auch sehr wichtig, da wird sicher wissenschaftlich noch etliches zu klären sein, aber das ist ein Beispiel dafür, wie Verordnungen auf den aktuellen Stand der Wissenschaft Bezug nehmen können und vernünftig umgesetzt werden.

Auch ganz, ganz wichtig: Es geht jetzt nicht darum, dass jemand privilegiert oder dis­kriminiert wird. Die Sache ist ja eine andere. Der Normalzustand ist, dass es keine Ein­schränkung gibt. Einschränkungen können grundrechtlich nur gerechtfertigt sein, wenn ein entsprechendes Risiko besteht, das damit abgebremst wird. Zu Recht stellt sich dann die Frage, wieweit man Personen, die eines dieser vier Kriterien erfüllen, berechtigter­weise und in welchem Maß weiter einschränken kann. Deshalb ist es eine Grundrechts­frage, da gezielt hinzuschauen, denn letztlich wollen wir alle so viel Freiheit wie möglich und nur so viel Einschränkung wie unbedingt nötig. Es wird damit ein klarer Rahmen geschaffen, er ist, wenn nötig, verantwortungsvoll in Verordnungen umzusetzen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.