17.15
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei Tagesordnungspunkt 26 geht es darum, dass es keine Bankomatgebühren geben soll. Wir sind gegen die Bankomatgebühren, wir lehnen diese ab. Wir haben auch in dem Entschließungsantrag an diese Bürgerinitiative angeknüpft, dass es natürlich einen kostenfreien Zugang zum eigenen Bargeld geben muss.
Es kann doch nicht sein – das ist ja unstatthaft –, dass das eigene Bargeld mit Spesen und Gebühren versehen wird. (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Im Endeffekt muss es so sein, dass der kostenfreie Zugang zum eigenen Bargeld gewährleistet sein muss. Das sagen auch die Experten, die vor Kurzem im Konsumentenschutzausschuss anwesend waren. Sie alle haben gesagt, dass es grundsätzlich ohne Spesen und Gebühren sein sollte.
Mittlerweile ist es aber so, dass bereits Barabhebungen am Schalter mit Spesen und Gebühren verbunden sind, und wir sind weit weg davon, dass wir sagen, es ist unstatthaft, dass das eigene Bargeld mit Spesen und Gebühren versehen ist. Das ist der eine Aspekt.
Der zweite Aspekt ist der wohnortnahe Zugang zum eigenen Bargeld, und da haben wir wirklich ein Problem der Teilhabe. Wir haben auch von den Experten gehört, insbesondere von Kollegen Lausecker vom VKI, dass der Zugang im ländlichen, aber auch im städtischen Bereich mittlerweile stark verwehrt wird, weil die Bankfilialen schließen. Im Endeffekt haben Personengruppen, wie zum Beispiel gesundheitsbeeinträchtigte Personen, aber auch Personen, die mit der Digitalisierung nicht per Du sind, und ältere Personen, nicht mehr die Möglichkeit, den Zugang zum eigenen Bargeld zu haben. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, das zu gewährleisten, auch wenn wir wissen, dass die Digitalisierung fortschreitet. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ein Problem, das wir alle kennen, sieht man, wenn man die Banken besucht: dass selbst die Banken nicht mehr alle Bankomaten in ihrem Eigentum haben, sondern diese ausgliedern und sogenannte Drittanbieter sie übernehmen. Mittlerweile sind 17 Prozent aller Bankomaten von Drittanbietern oder Fremdabrechnern, und diese verlangen Gebühren und Spesen, die teilweise nicht transparent ersichtlich sind. Das ist ein großes Problem für die Konsumentinnen und Konsumenten. Auch das sollten wir abschaffen, damit jene, die im ländlichen Bereich wohnen und dieser Bankomaten bedürfen, nicht unter die Räder kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf abschließend folgenden Antrag meiner Fraktion einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wohnortnaher Zugang zu einer Bankfiliale“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit VertreterInnen des Bankenverbandes in Gespräche einzutreten, um ohne gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale hat, sodass sie ihr persönliches Finanz-Management mit Servicierung und Beratung durch ein fachkundiges Bankpersonal durchführen kann. Zusätzlich sind dabei die Bedürfnisse von in der Mobilität eingeschränkten Personen, insbesondere ältere und beeinträchtigte Menschen, zu berücksichtigen.
Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf bis Ende September 2021 vorzulegen.“
*****
Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
17.18
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInnen
betreffend wohnortnaher Zugang zu einer Bankfiliale
eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 26, Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Bürgerinitiative des Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen betreffend "Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!" (10/BI) (727 d.B.)
Banken sind Finanzdienstleistungsinstitute. Der Begriff „Finanzdienstleister“ wurde zu Beginn der 1980er Jahre in den USA geprägt und war auf die Funktion der Banken im Privatkundenbereich ausgerichtet. Im Zentrum steht die Tätigkeit der Banken im Bereich des Einnahmen- und Ausgabenmanagement von Zahlungsmitteln, von Sparen und Vermögensbildung. An diesen Tätigkeitsfeldern erkennt man, dass die Banken eine gesellschaftspolitische Aufgabe wahrnehmen, die weit über den rein ökonomischen Bereich hinausgeht.
Von welcher zentralen Bedeutung der wohnortnahe Zugang zu einer Bankfiliale ist, zeigte sich in der Coronavirus-Krise. Sehr viel, das wir als selbstverständlich empfanden, ist dies plötzlich nicht mehr. Das Leben im digitalen Zeitalter wurde nicht nur entschleunigt, sondern auch begrenzt – und dies im wahrsten Sinne des Wortes. Wir alle mussten erkennen, dass wir uns – innerhalb kürzester Zeit - in einem sehr engen Umfeld wiederfinden können. Diese Erkenntnis muss nun mit politischen Maßnahmen in die Realität geholt werden.
Die zentrale Stellung der Banken für Wirtschaft und Gesellschaft wurde auch von der Politik während der großen Finanzkrise, die vor 10 Jahren ausbrach, gewürdigt. Damit verbunden waren massive, europaweite finanzielle Hilfen für die angeschlagenen Banken.
Mit der zentralen Stellung ist jedoch auch eine nicht unerhebliche Verantwortung der Banken der Gesellschaft, im allgemeinen, und ihren Kunden, im speziellen, verbunden. Die einzelnen Bankkunden sind auch in Zeiten des personalschonenden Online-Bankings bei Entscheidungen in ihrem persönlichen Finanzmanagement auf die Expertise und die fachmännische Beratung angewiesen. Carl Fürstenberg brachte die Beziehung zwischen Kundenberaterin/Kundenberater und Kundin/Kunden treffend auf den Punkt als er meinte: „Niemand kennt die Menschen so gut wie der Beichtvater, der Bankier und der Bettler.“
Diese Vertrauensbeziehung muss erhalten bleiben, was auch durchaus im Sinne der Bankinstitute hinsichtlich der Kundenbindung ist. Sicherlich kann die Profitmaximierung jedoch nicht über das gerechtfertigte Interesse der österreichischen Bevölkerung gestellt werden, in ihrem persönlichen Finanzmanagement von ihrer Hausbank nicht alleine gelassen zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit VertreterInnen des Bankenverbandes in Gespräche einzutreten, um ohne gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale hat, sodass sie ihr persönliches Finanz-Management mit Servicierung und Beratung durch ein fachkundiges Bankpersonal durchführen kann. Zusätzlich sind dabei die Bedürfnisse von in der Mobilität eingeschränkten Personen, insbesondere ältere und beeinträchtigte Menschen, zu berücksichtigen.
Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf bis Ende September 2021 vorzulegen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.