21.13

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! In Krisenzeiten zeigt sich, was von Bedeutung ist und Bestand und Wert hat. So erleben wir derzeit, dass das österreichi­sche Bundesheer in vielen Krisensituationen im Einsatz ist. Gerade in der Coronapan­demie leistet das österreichische Bundesheer einen unverzichtbaren und bedeutsamen Einsatz für die Sicherheit und Gesundheit unseres Landes.

Im Jahr 2020 hat das österreichische Bundesheer 660 Unterstützungsleistungen wahr­genommen und dabei über 250 000 Stunden geleistet. Das ist eine Verdoppelung ge­genüber dem Vorjahr, und man sieht genau an dieser Stundenzahl, wo das Bundesheer seine Leistungen erbringt. Mein Wunsch ist, dass wir auch in dieser Zeit, in der man das Bundesheer lobt, die Bedeutung des Bundesheeres hebt – heben muss und heben kann –, indem wir das Bundesheer laufend reformieren.

Dieser Rechnungshofbericht geht auf die Reform des Wehrdienstes ein. Der Rech­nungshof hat im Zeitraum von Februar bis Juni 2017 geprüft, inwieweit der Reformpro­zess im Bundesheer umgesetzt wurde. Es hat insgesamt 36 Schlussempfehlungen ge­geben, einerseits für Ausbildung und Dienstbetrieb, aber auch für die Rahmenbedingun­gen betreffend die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten.

Drei Punkte darf ich explizit erwähnen. Einerseits die Projektorganisation: Da hat der Rechnungshof klar aufgezeigt, dass die Maßnahmen nur schleppend umgesetzt wurden. Ein weiterer Punkt betraf die Frage, inwieweit das Ziel erreicht werden kann, den Anteil an Soldatinnen im Bereich des Bundesheeres mittelfristig auf 10 Prozent zu steigern. Dies ist bis dato nicht möglich, wir liegen derzeit bei knapp über 4 Prozent. Auch die Flexibilisierung der Ausbildung der Grundwehrdiener wurde vom Rechnungshof kritisch hinterfragt. Da hat es durchaus Anregungen gegeben, was die Umgangsformen, aber auch die Betreuung unserer Grundwehrdiener betrifft. In der Zwischenzeit konnten in diesem Bereich maßgebliche Verbesserungen erreicht werden. Eine Befragung zeigt, dass 83 Prozent der Grundwehrdiener mit dem Umgang ihrer Vorgesetzten zufrieden sind.

Dieser Rechnungshofbericht zeigt, dass hinsichtlich 36 Empfehlungen – die Frau Bun­desminister hat das im Ausschuss erwähnt – die Reformen größtenteils umgesetzt wer­den, auch wenn man davon ausgehen kann, dass es aktuell auch wieder sehr starken Reformbedarf gibt. Wieso gibt es den? – Weil sich die Anforderungen an das Bundes­heer und der Bedarf laufend neu ausrichten. Man kann sich das gerade derzeit vor­stellen, aber es betrifft auch den gesamten Bereich der Naturkatastrophen, Zivileinsätze und vieles andere mehr.

Für die Zukunft gibt es, glaube ich, einige Herausforderungen. Aktuell gehört das Projekt Teiltauglichkeit dazu, welches mit dem Jahrgang 2003 gestartet wird. Es soll zukünftig so sein, dass es 2 000 Taugliche mehr gibt. Aus meiner Sicht ist das auch eine Frage der Gerechtigkeit, Fairness und Gleichbehandlung. Ich glaube, auch wenn ein junger Mensch körperlich nicht topfit ist, kann er trotzdem als Systemerhalter im Bundesheer seine Leistung erbringen und seinen Beitrag leisten. Daher ist, glaube ich, die Einführung der Teiltauglichkeit eine wichtige Maßnahme, um die Einsatzbereitschaft des Bundes­heeres auch für die Zukunft aufrechtzuerhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.16

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.