10.24

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Werte Frau Ministerin! Und natürlich: Sehr geehrtes Team des Volksbegehrens, das unsere Debatte gerade sicher ganz genau verfolgt! Ich habe heute in der Früh nochmals nachgeschaut und tatsächlich meine Unterstützungserklärung vom 9. September 2019 gefunden. So lange beschäftigt uns dieses Volksbegehren, und so lange hat es auch das Team geschafft – komme, was da wolle, Corona hin oder her –, das Thema auf unseren Tagesordnungen zu halten, und dafür einmal ein ganz großes Dankeschön an die Initiatoren und Unterstützer dieses Volksbegehrens. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) – An dieser Stelle können ruhig alle Fraktionen klatschen, weil es mit fast 400 000 Un­ter­schriften ein großer Erfolg war.

Was wir seit damals erlebt haben, von den neuen Hitzerekorden 2020 über die erstmals mehrtägigen Waldbrände in Österreich und die Ernteausfälle bis hin zu Schädlingen im Wald et cetera, et cetera, et cetera, hat uns noch deutlicher gezeigt, wie dringend es ist, dass wir handeln müssen.

Wir als SPÖ haben das Volksbegehren von Beginn an unterstützt, und wir wollen das auch heute tun. Wir wollen das tun, indem wir noch mehr einfordern, indem wir für einen sozial gerechten Klimaschutz kämpfen, der alle mitnimmt. Wissen Sie, wie oft das Wort Arbeitsplätze im von den Regierungsfraktionen vorgelegten Antrag zum Volksbegehren vorkommt, in einer Zeit der größten, einer historischen Krise am Arbeitsmarkt? (Zwi­schenruf des Abg. Höfinger.) – Null Mal kommt das Wort Arbeitsplätze vor! Wir haben wirklich nicht die Welt verlangt, aber wir haben verlangt, dass, wenn die SPÖ Teil dieses Antrages sein soll, Klimaschutz sozial gerecht gestaltet sein muss – Punkt. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Höfinger.)

Wir haben gefordert, dass das ungeheure Potenzial des Klimaschutzes, was Arbeits­plätze betrifft, mit hineingenommen wird, aber auch die Gefahren berücksichtigt werden. Wir brauchen eine ehrliche Diskussion! Schauen wir uns die Industrie in Österreich an! Die Autozulieferindustrie – allein sie bietet 80 000 Arbeitsplätze –, die Stahlindustrie, die Betonindustrie, die Papierindustrie: All das sind Bereiche, die einen hohen CO2-Ausstoß haben. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Da werden ganz einfach Veränderungen auf uns zukommen, und zwar massive Veränderungen, wenn wir, wenn Sie das mit der CO2-Neutralität ernst meinen.

Da muss ebenfalls klar sein – jetzt schon als Botschaft für alle Beschäftigten in diesen Bereichen –: Wir wollen die Arbeitsplätze erhalten. Niemand soll aufgrund von Verän­derungen, die für den Klimaschutz wirklich notwendig sind, seine Arbeit verlieren – nie­mand! (Abg. Höfinger: Julia! Julia, ihr wollt - -!)

Dazu braucht es jetzt Gedanken, und es braucht Geld für einen Transformationsfonds, um die Industrie dabei zu unterstützen, CO2-neutral zu werden. Da braucht es Beschäfti­gungsprogramme und da braucht es auch Arbeitsstiftungen – nämlich echte und nicht nur solche, die man in den Pressekonferenzen verkündet, sondern die, die man jetzt auch auf den Boden bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben sich nicht dazu überwinden können, auch nur einen dieser Punkte in diesen Antrag mit aufzunehmen. Wir werden diese Lösungen aber brauchen, und deshalb bringe ich jetzt den unselbständigen Entschließungsantrag der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und Genossen betreffend „ausständige Weichenstellungen für sozialen und gerechten Klimaschutz“ ein.

Diese Lösungen werden wir brauchen! Wir werden sie ganz einfach brauchen, genauso wie wir auch einen überparteilichen Schulterschluss beim Klimaschutz brauchen wer­den. Diesen überparteilichen Schulterschluss hat es aber wieder einmal nur medial ge­geben. Ich habe in der Zeitung gelesen – nicht ein Mal, nicht zwei Mal –, dass es hier einen überparteilichen, einen Mehrparteienantrag geben soll. Die Regierungsfraktionen haben sich dafür abgefeiert, dass sie hier den Schulterschluss suchen wollen – und was war dann tatsächlich? – Nichts davon! Vier Stunden vor dem Ausschuss haben wir den Antrag bekommen. Sie haben ihn in einer Pressekonferenz vorgestellt, die Sie genannt haben: Gemeinsam für den Klimaschutz. – Also zumindest betreffend den Humor passt es schon noch, aber ansonsten hat es diesen Schulterschluss ganz einfach nicht gegeben.

Der Antrag, auch das muss man sagen, ist großteils eine Wiederholung des Regierungs­programms – nicht ganz, sage ich fairerweise auch: Einige Punkte gehen darüber hinaus, beispielsweise auch die jährliche Klimaschutzmilliarde, die ich wirklich positiv ansprechen will. Ich kann mich erinnern, dass mir, als wir das erste Mal den Antrag dazu hier eingebracht haben, Minister Kogler ausgerichtet hat, das Geld wachse ja nicht auf den Bäumen. – Ich freue mich, dass das jetzt verankert ist. Auch da haben wir aber gesagt: Es geht nicht nur um Versprechen, wir wollen auch die Taten; wir wollen konkrete Vorhaben mit Fristen, und auch die haben wir verlangt.

Schauen wir uns doch an, was wir heute beschließen, was Sie beschließen: einen Klima­check. Der ist wichtig, der ist sinnvoll, den brauchen wir – aber wissen Sie, den haben wir schon vor einem Jahr hier beschlossen, und zwar überparteilich, mit mehreren Frak­tionen, nur umgesetzt wurde er halt nicht. Und wenn wir jetzt heute den Beschluss wiederholen, dann ist das schon okay, aber es ginge doch um die Umsetzung.

Oder betreffend den Klimaschutz: Da beschließen Sie jetzt, es soll ein neues Klima­schutzgesetz geben – aber das ist ja schon überfällig! Das ist 2020 ausgelaufen, das brauchen wir ja jetzt schon, da sind wir ja jetzt schon zu spät dran.

Dahin gehend habe ich versucht, zu erklären, warum wir heute bei diesem Antrag nicht dabei sind: weil wir mehr wollen und mehr einfordern (Abg. Höfinger: Na geh! Na geh!) – nicht, weil wir den Antrag nicht auch als positiv beurteilen. (Abg. Höfinger: ... die SPÖ verweigert sich immer!)

Ich habe schon einige Punkte angesprochen, aber als Fazit will ich festhalten: Gratu­lation an das Klimavolksbegehren! Das muss man sagen: Eine mutige, eine kritische Zivilgesellschaft braucht es ganz dringend, dass es nicht bei den Ankündigungen bleibt (Abg. Sieber: ... wieder zwei Schritte zurück!), dass wir all das hoffentlich bald mit Leben erfüllen, dass wir unseren Ankündigungen heute hoffentlich treu bleiben und der Klima­krise mit dem Ernst begegnen, den sie von uns verlangt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Höfinger und Sieber.)

10.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr

Genossinnen und Genossen

betreffend ausständige Weichenstellungen für sozialen und gerechten Klimaschutz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über das Volksbegehren (348 d.B.) "Klimavolksbegehren" (697 d.B.)

Die Klimakrise zählt zu einer der größten Gefahren für die Menschheit. Allein das ist Grund genug für mehr Klimaschutz. Doch eine klimaneutrale Welt bietet noch viele wei­tere positive Perspektiven: Sie kann eine gesündere Zukunft für uns alle bedeuten. Sie kann zehntausende zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen! Sie kann mehr Lebens­qua­lität bringen!

Dazu muss Klimaschutz sozial und gerecht sein. Denn ob klimafreundliches Handeln möglich ist oder nicht, darf nicht von der sozialen Stellung oder vom Einkommen ab­hängig sein. Allen Menschen muss es möglich sein, klimafreundlich zu leben! Damit das auch gelingt, sind noch viele Schritte notwendig.

Ein zentraler Faktor für einen sozialen und gerechten Klimaschutz ist das verfügbare Einkommen und damit die herrschende Ungerechtigkeit. Auf der einen Seite ist das verfügbare Einkommen einer Person ein klarer Indikator dafür, wie viel diese Person zur Klimakrise beiträgt. Mehr Einkommen bedeutet meist auch einen größeren, individuellen CO2-Ausstoß. In Österreich verursachen die reichsten zehn Prozent der Privathaushalte über viermal so viele klimaschädliche Emissionen wie die untersten zehn Prozent der Haushalte. Auf globaler Ebene ist der Unterschied noch gewaltiger: Hier sorgen die reichsten zehn Prozent für die Hälfte der CO2-Emissionen!

Auf der anderen Seite erschwert ein niedriges Einkommen im alltäglichen Leben den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen. Gerade wenn es um größere Investitionen, wie ein neues E-Auto, die Sanierung des Einfamilienhauses oder den Austausch des Heizsystems geht, entscheidet sich am Einkommen, was möglich ist und was nicht.

Schlussendlich spielt die Ungerechtigkeit auch bei den Auswirkungen der Klimakrise eine große Rolle. Wenn die Sommer immer heißer werden, trifft das Menschen ganz unterschiedlich. Nicht jede und jeder kann sich die Klimatisierung der Wohnung leisten oder an heißen Tagen und Tropennächten aus Hitzeinseln flüchten. So leiden schluss­endlich jene besonders an den Folgen der Klimakrise, die am wenigsten dazu bei­getragen haben.

Neben der Frage, ob ein Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen beim Verkehr, im Supermarkt oder bei der Wahl des Heizsystems leistbar ist, muss es solche Alternativen überhaupt erst geben. Das ist sehr häufig nicht der Fall.

Damit klimafreundliches Handeln möglich ist, müssen wir also auch unsere Wirtschaft umgestalten. Nur mit einer tiefgreifenden Transformation können wir erreichen, dass die Lebensmittel im Supermarkt, die Handys und Laptops im Elektroladen oder auch die Hose aus dem Kleidungsgeschäft klimafreundlich hergestellt werden. Dabei geht es nicht nur um Produkte für KonsumentInnen, sondern wir müssen schon früher ansetzen: Wie produzieren wir in Zukunft Stahl und Zement? Wie bauen wir unsere Häuser? Sozialer und gerechter Klimaschutz bedeutet daher auch, nicht nur auf Konsumenten und die Konsumentinnen zu schauen und ihnen die gesamte Verantwortung für den Klimaschutz umzubinden, sondern unsere Produktionsweise als Ganzes in den Blick zu nehmen. Denn KonsumentInnen können nur so klimafreundlich handeln, wie es ihnen das Angebot und ihre Geldbörse erlaubt und viele Entscheidungen dafür liegen in der Hand der Unternehmen. Unterschiedliche Branchen haben dabei ganz unterschiedliche Ausgangspunkte was den aktuellen CO2-Ausstoß angeht, aber auch was den neuesten Stand der Forschung für eine klimafreundliche Produktion anbelangt.

Hier öffnet sich noch eine weitere Möglichkeit, Klimaschutz sozial und gerecht zu ge­stalten. Die Transformation unserer Wirtschaft bringt auch das Potenzial für zehn­tau­sende neue Arbeitsplätze. Egal ob es sich um die Sanierung von Gebäuden, das For­schen an neuen Technologien, den Umstieg auf erneuerbare Energie, den Ausbau der Infrastruktur oder das Umrüsten von Betrieben und Fabriken auf eine klimafreundliche, energiesparende Produktion: Investitionen in den Klimaschutz sind zugleich auch Inves­titionen in Arbeitsplätze!

Sozialer Klimaschutz bietet auf vielen verschiedenen Ebenen die Chance für eine bes­sere, gerechtere und lebenswertere Zukunft. Eine Chance, die wir rasch ergreifen müs­sen!

Durch noch so schöne und ambitionierte Absichtserklärungen wird kein Gramm CO2 eingespart.

Spätestens seit dem Pariser Klimavertrag und den darauffolgenden Berichten des „Weltklimarats“ IPCC (insb. Sonderbericht über 1,5° C globale Erwärmung) ist im Grunde klar, welche Klimaziele erreicht werden müssen und mit welcher Intensität dement­sprechende Anstrengungen betrieben werden müssen.

Das derzeitige Regierungsprogramm hat folgerichtig die Klimaneutralität bis 2040 zum Ziel, schafft es aber nicht ausreichende Maßnahmen zur Zielerreichung zu definieren.

Damit aber allen wirtschaftlichen Akteuren klar wird, was die notwendigen Zielsetzungen für sie bedeuten und mit welchen Instrumenten die Ziele erreicht werden können, bedarf es einer Reihe dringend notwendiger Weichenstellungen. Gerade im Sinne einer aktiven wie nachhaltigen Wirtschaftspolitik ist Klarheit über die Zielsetzungen und flankierende Maßnahmen nötig.

Im Kampf gegen die Klimakrise sind aber dringend mutige Weichenstellungen erfor­derlich. Eine bloße Ankündigung, bis 2040 klimaneutral sein zu wollen, klingt zwar gut, erzeugt ohne Konkretisierung aber vor allem Unsicherheit, und bei fortschreitender Untätigkeit auch Frustration. Obwohl die Klimaneutralität bis 2040 im Jänner 2020 im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde, gibt es bislang noch kein wissenschaft­liches Szenario, wie dieses Ziel theoretisch erreicht werden könnte, von der Konkretisie­rung noch ganz zu schweigen.

Damit es in den einzelnen Sektoren auch endlich Planungssicherheit gibt und mittel- bis langfristige Investitionsentscheidungen getroffen werden können, ist es notwendig die sektoralen Emissionshöchstgrenzen rasch im Klimaschutzgesetz abzubilden und die Klimaneutralität bis 2040 gleich gesetzlich zu verankern. Für die einzelnen Sektoren führt das zu Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit und erleichtert die Entwicklung der notwendigen Instrumente (etwa zielgerichtet Forschung im Bereich spezieller industriel­ler Prozesse oder spezieller Förderschienen, die etwa die wettbewerblichen Nachteile der Mehrkosten von technischen Innovationen ausgleichen).

Um Klarheit bezüglich möglicher klimaschädlicher Fehlanreize zu geben, muss dringend die seit dem Jahr 2018 angekündigte Liste der sogenannten „klimaschädlichen Sub­ventionen“ für alle Sektoren veröffentlicht werden. Wie das WIFO in der vielzitierten Studie „Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“ aus dem Jahr 2016 festgehalten hat, werden auch Kompensations­mechanis­men, um soziale oder auch wirtschaftliche Härten durch den Wegfall der Subvention abzufedern, nötig sein. Diese sollten also gleich in der Liste enthalten sein.

Die Beseitigung bzw. Transformation klimaschädlicher Subventionen im Rahmen einer Steuerstrukturreform allein durch eine nationale CO2-Steuer ohne ordnungspolitische Maßnahmen, greift zu kurz. Negative Verteilungswirkungen können zwar durch einen Öko-Bonus reduziert werden, doch selbst Berechnungen des Budgetdienstes zeigen, dass bestimmte Gruppen wie Ein-Personen-Haushalte, ältere Menschen, sowie die Be­völkerung im ländlichen Raum bei bekannten Modellen am Ende trotzdem benachteiligt sind, wenn keine begleitenden Maßnahmen gesetzt werden.

Durch die Verteuerung von Waren und Energie trifft eine solche CO2-Steuer Menschen mit geringem Einkommen härter, da diese einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsum und Heizen ausgeben müssen. Klimaschutz muss jedoch sozial gerecht sein. Je höher das Einkommen, desto höher ist im Schnitt auch der eigene CO2-Ausstoß. Daher sollten auch jene, die am meisten zur Klimakrise beitragen den größten Beitrag leisten, diese zu stoppen. In Österreich verursachen die reichsten zehn Prozent der Privat­haushalte über viermal so viele klimaschädliche Emissionen wie die untersten zehn Prozent der Haushalte. Eine Debatte über ein gerechtes, umweltfreundliches Steuersystem muss deshalb auch Millionärssteuern umfassen!

Zur Verdeutlichung vor welchen Herausforderungen wir stehen und welche Dringlichkeit gegeben ist, soll in einem Treibhausgasbudget dargestellt werden, welches Ausmaß an Treibhausgasemissionen Österreich noch zur Verfügung steht, wenn die Ziele aus den internationalen Verpflichtungen sowie dem nationalen Ziel der Klimaneutralität 2040 eingehalten werden sollen.

Für tatsächlich wirksame CO2-Einsparungen braucht es neben politischen Absichts­erklärungen einen geeigneten strategischen Rahmen sowie einen Rechtsrahmen, der Klarheit und somit Entscheidungsgrundlagen bringt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert:

•           bis Ende Juni 2021 eine Studie vorzulegen, mit der die verfassungsrechtliche Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz geprüft wird.

•           dem Nationalrat Gesetzesentwürfe, für die Umsetzung der folgenden Punkte vorzulegen:

1.         Zusätzliche, jährliche Klimaschutzmilliarde im Vergleich zu 2019 für mindestens die nächsten 10 Jahre: Um Klimaschutz sozial gerecht zu gestalten, sind Investitionen auf vielen unterschiedlichen Ebenen notwendig. Diese können nur mit zusätzlichen Mitteln erfolgreich umgesetzt werden und dürfen zu keinen Kürzungen an anderer Stelle führen. Daher ist für mindestens die nächsten 10 Jahre eine zusätzliche, jährliche Klima­schutzmilliarde im Vergleich zu 2019 vorzusehen, deren Aufteilung sich an folgenden Punkten orientieren soll: 500 Millionen Euro für den Ausbau des Regional- und Fern­verkehrs, 250 Millionen Euro für thermische Sanierung, 50 Millionen Euro für Energie­spar­maßnahmen, 100 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Klimaschutz und Energiesparmaßnahmen, 50 Millionen Euro für die Forcierung von zukunftsweisenden Energietechnologien, 30 Millionen Euro für Fernwärme und -kälte, 10 Millionen Euro für Energiemanagement in KMUs und 10 Millionen Euro für die Erprobung neuer Technologien;

2.         Transformationsfonds mit einem Volumen von min. 20 Milliarden Euro: Der Fonds soll je nach Projekt auch in Form von staatlichen Beteiligungen konkrete Dekarbonisie­rungsprojekte in der Industrie und Energiesparmaßnahmen in Betrieben unterstützen. Unter Einbindung der Sozialpartner begleitetet und unterstützt er Branchen auf ihrem Dekarbonisierungs-Pfad. Durch den Transformationsfonds wird die Finanzierung dieser Investitionen erst möglich, durch die staatliche Beteiligung wird sichergestellt, dass dabei erlangte Erfahrungen mit anderen Unternehmen geteilt werden und die gemeinsamen Anstrengungen im Klimaschutz rasch vorankommen. Einnahmen, die aus den staat­lichen Beteiligungen entstehen, sollen wieder zurück in den Transformationsfonds fließen. Der Transformationsfonds übernimmt dabei auch die unabhängige Beratung von Unternehmen, um Investitions- und Finanzierungspläne auszuarbeiten und umzusetzen. Dabei ist neben der Klimawirksamkeit der Maßnahmen auch auf eine Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu achten;

3.         Arbeitsstiftung zur Re-Qualifizierung auf Berufe im Umwelt- und Klimaschutz­bereich: Die Transformation unserer Wirtschaft wird auch Änderungen am Arbeitsmarkt mit sich bringen. Davon betroffene ArbeitnehmerInnen müssen daher die Möglichkeit erhalten auf zukunftssichere Berufe umgeschult zu werden. Dafür bedarf es auf die Betroffenen maßgeschneiderter Lösungen und ausreichende Beratung und Begleitung. Dabei stellt insbesondere der Umwelt- und Klimaschutzbereich ein großes Potenzial an zukunftssicheren Berufen dar;

4.         Arbeitsplatz- und Gehaltsgarantie für besonders betroffene Branchen: Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer darf Sorge haben, wegen Klimaschutz­maß­nahmen Einkommenseinbußen zu erleiden. Über Rahmenbedingungen, Ausgleichs- und Begleitmaßnahmen muss daher auch in der Zeit der Re-Qualifizierung oder in einer, durch das Umstellen der Wirtschaft verursachten Arbeitslosigkeit der Bezug des vollen bisherigen Entgelts sichergestellt werden;

5.         Die längst ausständige Novelle des Klimaschutzgesetzes am Beginn des 2. Quartals 2021 in Begutachtung zu schicken, die folgende Elemente enthält:

a.         Klimaneutralität bis 2040 und verpflichtendes Zwischenziel bis 2030,

b.         funktionierender Mechanismus für Sofortmaßnahmen bei Zielverfehlung, die innerhalb von 6 Monaten erfolgen müssen,

c.         parlamentarische Kontrolle der Klimaschutzmaßnahmen (Zielerreichung und Empfehlungen) durch Einführung eines weisungsfreien, und unabhängigen wissen­schaftlichen Gremiums, das beim Nationalrat angesiedelt ist, stärken,

d.         verbindliches Gesamt- und Zwischenziel für alle Sektoren,

6.         den bereits vor einem Jahr beschlossenen Klimacheck für alle Gesetze, Ver­ordnungen und Bund-Länder-Vereinbarungen bis zum Sommer umsetzen,

•           Steigerung der Sanierungsrate und Gesamtsanierungskonzept für Klimaschutz und Arbeitsplätze: Allein durch die Steigerung der Sanierungsrate auf 3% pro Jahr können 28.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. Ein Gesamtsanierungs­konzept stellt sicher, dass sämtliche Energieeinsparungspotenziale im öffentlichen und privaten Sektor bestmöglich ausgeschöpft werden. Damit können Klimaschutz und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gezielt verknüpft werden.

•           Ein wissenschaftlich fundiertes Szenario für das Ziel „Klimaneutralität bis 2040“ bis zum Jahresende 2021 vorzulegen und die Schaffung geeigneter Rahmenbedin­gungen für die Industrie;

•           mit den Gebietskörperschaften Gespräche über das Klimaschutzgesetz aufzu­neh­men, damit ein Beschluss bis zum Sommer 2021 möglich wird;

•           taugliche Instrumente für die Begleitung der Dekarbonisierung in den für Öster­reich wesentlichen Wirtschaftsbereichen zu entwickeln;

•           Eine Liste klimaschädlicher Subventionen und Anreize aller Sektoren bis Ende April 2021 vorzulegen, die eine Abschätzung über die CO2-Auswirkungen und auch allfällige Kompensationsmechanismen zur Abfederung sozialer oder auch wirtschaft­licher Härten enthält (z.B. sozial gerechte Umgestaltung des Pendlerpauschales als Absetzbetrag statt Freibetrag und automatischen Klimabonus bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) und einen konkreten Zeitplan für die Umgestaltung bzw. Abschaffung beinhaltet;

•           Bei einer Ökologisierung des Steuersystems verteilungspolitischer Aspekte besonders zu berücksichtigen (u.a. keine finanzielle Schlechterstellung geringer Ein­kommen und deutlicher Beitrag höherer Einkommen, etwa in Form einer Millionärs­steuer);

•           Die Festlegung eines wissenschaftlich fundierten Treibhausgas-Budgets am Beispiel des Wiener Regierungsprogramms (Bandbreite der noch „verfügbaren“ Emis­sionen) bis zum Jahresende 2021 vorzulegen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist zwar ordnungsgemäß eingebracht und auch ausreichend unterstützt, aber, Frau Abgeordnete, nur sehr fragmentarisch bis gar nicht in seinen Grundzügen erläutert. Ich gehe aber davon aus, dass er allen in dieser Form vorliegt und verteilt wurde. (Die Abgeordneten Jakob Schwarz und Bernhard nicken zustimmend.) – Dann wollen wir davon ausgehen, dass er auch dement­sprechend so behandelt wird.

Es wäre die Aufgabe – das gilt, bitte, auch für die anderen –, den Antrag in Grundzügen zu erläutern, also – er muss ja nicht vorgelesen werden – ein paar wesentliche Punkte herauszunehmen.

Der nächste Redner ist Abgeordneter Hammer, und zwar Lukas Hammer. – Bitte.