14.48

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja im Ausschuss erlebt, dass viele Anträge gestellt wurden, unter anderen auch von der Freiheitlichen Partei, die breiter aufgestellt gewesen sind als diese Anträge, die derzeit zur Abstimmung kommen, ob das zu Myanmar oder auch zu Nawalny ist, neben dem einen oder anderen, das auch noch dazukommt.

Wir wollten einen umfassenderen Antrag, den haben wir auch eingebracht, aber dieser wurde vertagt, mit der Zusicherung, dass es – wie immer – vielleicht zu einem gemein­samen Antrag kommt, wenn es darum geht, politisch Verfolgten, zumeist oppositionellen Politikern, aber nicht nur oppositionellen Politikern, sondern überhaupt Menschen in den verschiedensten Ländern auf diesem Erdball entsprechende Hilfestellung zu leisten, sie zu unterstützen.

Wir leben in einer Zeit, in der es einen Hype gibt: Menschen, Einzelpersonen werden oft in den Vordergrund gestellt, obwohl es viele Dutzende gibt, denen es mindestens ebenso ergeht, an die sehr oft gar nicht gedacht wird.

Es gab ja auch einige Initiativen von Oppositionsabgeordneten – von den NEOS, der SPÖ und auch von uns –, die werden dann in der Regel vertagt. Der umfassende Einsatz für die Menschenrechte und auch für Politiker, die an Leib, Leben, Vermögen und Ähn­lichem bedroht sind, ist, glaube ich, für uns selbstverständlich.

Dass gerade Nawalny – mein Vorredner hat es schon gesagt – hier so hoch gehoben wird, verstehe ich in diesem Zusammenhang auch nicht gerade. Ich glaube, dass es Personen oder Menschengruppen in Europa, aber auch außerhalb Europas gäbe, bezüglich derer man schon längst wesentlich zwingender hätte initiativ werden sollen. Bei Nawalny bin ich mir nämlich nicht sicher, ob er wirklich für die Demokratie oder bloß um die Macht kämpft – das ist schon ein bisschen ein Unterschied.

Im Prinzip ist es ja auch schwierig, da generell international einen Schulterschluss zu machen, weil es ja keine allgemeingültige Formel oder Definition für Politjustiz oder politische Verfolgung gibt. Jedes Land definiert das anders. Es gibt einen Arbeits­aus­schuss in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der sich seit 40 Jahren mit einer Definition von Politjustiz beschäftigt, und es geht nichts weiter. Ein schwe­discher Abgeordneter, der dort 30 Jahre lang Mitglied war, hat bei seiner Abschiedsrede gesagt, er wisse am Ende auch nicht, was Politjustiz sei, er habe aber Erfahrungswerte, und seiner Erfahrung nach sei Politjustiz immer dann anzunehmen, wenn oppositionelle Politiker wegen allem mit dem Strafrecht oder auch dem Zivilrecht verfolgt werden, nur nicht, wenn es sich um politische Delikte handle. Das sind meistens Steuerdelikte, Betrug, Untreue und vieles andere mehr – wir erleben das in kleinen Ansätzen auch in Österreich.

Wir brauchen nicht weit blicken, auch in der Europäischen Union gibt es politische Verfolgung, gegen die wir kaum etwas unternehmen. Ich nehme nur den EU-Abgeord­neten Puigdemont für die Unabhängigkeitsbewegung in Katalonien her. Er kann nicht einmal mehr in sein Land einreisen – und wir sehen da zu!

Wir haben viel Handlungsbedarf, noch wesentlich aktiver tätig zu werden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir das nicht immer alleine auf Einzelpersonen abstellen, sondern wenn wir gemeinsam die Initiative ergreifen, um dem Herrn Bundesminister, aber auch der gesamten Bundesregierung einen Auftrag mitzugeben, eine umfassendere Initiative anstoßen, bei der es darum geht, nicht nur Menschenrechte einzufordern und umzu­setzen, sondern auch Oppositionspolitiker zumindest einmal aus der Haft zu befreien – das ist ja das Allermindeste –, aber ihnen auch ein bürgerliches Leben zu ermöglichen, denn das gehört dann in weiterer Folge auch dazu.

In diesem Sinn werden wir diesen Anträgen, die jetzt gestellt worden sind, durchaus zustimmen, auch wenn wir der Meinung sind, dass sie nicht weitreichend genug sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strasser.)

14.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundes­minis­ter Mag. Alexander Schallenberg zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.