Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schließlich kommen wir zu Tagesordnungspunkt 8.
Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir gleich zur Abstimmung.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Jene Damen und Herren, die dem erwähnten Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich stelle noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten fest.
Die Tagesordnung ist erschöpft.