Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schließlich kommen wir zu Tagesordnungs­punkt 8.

Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir gleich zur Abstimmung.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäfts­ord­nungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Ge­schäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Jene Damen und Herren, die dem erwähnten Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Ich stelle noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten fest.

Die Tagesordnung ist erschöpft.