

Wenn man die Entwürfe für Ausschreibung des ÖBAG-Vorstandes vergleicht und die tatsächliche Ausschreibung vom 21.2.2919 in der Wiener Zeitung, zeigt sich, dass sich vor allem der Entwurf vom 27.12.2018 und die Ausschreibung in nicht unwichtigen Punkten unterscheiden:
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