12.04

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Vorsitzende! Frau Bundes­ministerin! Eine Gesamtreform des Exekutionsrechts steht an. Das klingt groß und ist es auch. Die Gesamtreform soll vieles von dem aufnehmen und nimmt vieles von dem auf, was sich in der Vergangenheit als nicht praktikabel oder teilweise kontraproduktiv erwie­sen hat. Es soll eine Vereinfachung, eine Straffung, eine Bündelung des Exekutions­verfahrens sein. Es soll vor allem auch Exekutionsschritte einsparen und dadurch rascher zu einem Ergebnis führen.

Was bringt das jetzt genau? – Es bringt allen am Verfahren Beteiligten etwas. Nicht nur – wenn auch nicht zuletzt – ist es für die Gerichte und für die mit der Exekutionsführung betrauten Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen eine Vereinfachung, vor allem aber kommt es den Parteien zugute, und zwar allen am Verfahren beteiligten Parteien.

Einerseits ist es so, dass Exekutionsschritte zusammengefasst und gemeinsam be­antragt werden, sodass nicht durch viele, viele Antragstellungen ein erhöhtes Kosten­aufkommen entsteht, was sich letztlich in jenen Kosten widerspiegelt, die von den Ver­pflichteten zu zahlen sind. Das heißt, es kommt nicht zu einer Anhäufung von Schulden durch weitere und immer weitere Exekutionsschritte, die für den Gläubiger notwendig sind, da er sonst nicht erreicht, dass er seine Forderung erhält. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

In diesem Zusammenhang gibt es eine weitere sehr gute und wichtige Neuerung: Es kommt zu einer Anmerkung einer offenkundigen Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern und Schuldnerinnen. Das ist ein sehr wichtiges Element. Es klingt schlimm, ist aber auch für die Schuldner und Schuldnerinnen ein riesengroßer Vorteil, weil dadurch verhindert wird, dass Exekutionsschritte gesetzt werden, die an und für sich gar nicht mehr not­wendig, möglich und zielführend sind. Damit kommt es auch diesbezüglich dazu, dass Kosten nicht entstehen beziehungsweise eingespart werden.

Es kommt weiters zu einer Erleichterung der Lohnpfändung für die ArbeitgeberInnen. Auch das klingt unvorteilhaft, ist aber für die Schuldner und Schuldnerinnen vorteilhaft, weil es den Arbeitsplatzwechsel und die Arbeitsplatzsuche massiv erleichtert, indem die abschreckende Wirkung einer anhängigen Gehaltsexekution für potenzielle Arbeitgeber weit nicht so hoch ist, wie es nach dem jetzigen Recht mit dem aktuell doch sehr großen Verwaltungsaufwand ist.

Ich freue mich auf die Gesamtreform des Exekutionsverfahrens und bin froh, dass sie jetzt umgesetzt werden kann. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.07

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Ruth Becher zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.