12.10

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Ich darf vonseiten der FPÖ eine Stellungnahme zu deinem Reformpaket abgeben. Ich halte es für durchaus nachvollziehbar und sinnvoll, insbesondere weil ich als gelernter Anwalt das auch aus der Praxis nachvollziehen kann.

Ich selbst habe in jungen Jahren als Konzipient gelernt, einen Zahlungsbefehl zu machen und dann die Exekution durchzuführen. Dabei sind wir immer wieder auf die gleiche Problematik gestoßen: Wie führt man die Exekution durch – in einer Fahrnisexekution oder in einer Gehaltsexekution? Daher ist dieser erste Punkt deines Reformpaketes in diesem Exekutionspaket, in dem man alle drei Möglichkeiten, nämlich das Vermögens­verzeichnis, die Fahrnis- und Gehaltsexekution, durchführt, einfach nachvollziehbar und sinnvoll.

Ich halte auch das Zweite heute für sehr, sehr notwendig, nämlich diese Zusammen­fassung zwischen dem Exekutionsmittel und der Schnittstelle der Insolvenz zu finden. Wir gehen heute so vor, dass wir alle unsere MitarbeiterInnen angewiesen haben, dass, wenn eine Exekution durchzuführen ist, auch mit dem Bezirksgericht das Einvernehmen darüber zu erzielen ist, wie viele Exekutionen vorhanden sind. Es macht für den Gläu­biger überhaupt keinen Sinn, ständig Kosten zu produzieren, wenn man weiß, dass jemand bereits sechs, sieben oder acht Exekutionsmaßnahmen hat und daher auch die Einbringlichkeit der jeweiligen ausstehenden Summe nicht nachvollziehbar ist.

Ich erwarte mir daher eine Besserstellung und eine gute Entwicklung, insbesondere auch insofern, als es eine fließende Überleitung zum Insolvenzrecht geben wird, womit auch der Zinsstopp und der Kostenstopp einhergehen.

Mir ist nicht ganz klar gewesen, was Frau Kollegin Becher gemeint hat, als sie gesagt hat, dass es zu einer Erhöhung der Kostenstruktur kommen wird. Für mich ist klar ersichtlich, dass es eine Entlohnung des Verwalters in der Exekutionsordnung gibt, es gibt eine Entlohnung des Insolvenzverwalters in der IO, und dementsprechend ist halt jetzt das Vollzugsgebührengesetz in der Exekutionsordnung geregelt.

Was ich aber trotzdem anmerken möchte – und du bist ja selbst aus dem Anwaltsbereich gekommen –, ist, dass es in dieser Republik zu einer schleichenden Übertragung der Kosten auf die Anwälte kommt. Letztendlich haben wir die Arbeit der Justiz zu leisten. Da erwarte ich mir schon, dass es zu einer Entlastung der Rechtsanwälte kommt, denn mittlerweile sind wir nicht nur Rechtsanwälte, Errichter von einzelnen Kaufverträgen, sondern müssen auch wie die Notare die steuerliche Abführung machen. Daher wäre es angebracht, hier in neuen Novellen auch darüber nachzudenken, die Rechtsanwälte zu entlasten.

Alles in allem zusammengefasst halte ich es für ein sehr gut gelungenes neues Reform­paket und darf dir herzlich dazu gratulieren. (Beifall bei der FPÖ.)

12.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.