15.08

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ein­lei­tend eine Klarstellung: Natürlich hat der Untersuchungsausschuss ein Recht auf Aktenlieferung, das steht ja überhaupt nicht zur Diskussion. Ich bitte halt nur, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir einen Rechtsrahmen haben, der schon auch andere Fragen aufwirft. Der Verfassungsgerichtshof hat quasi auch dem Untersuchungs­gegen­stand eine Art Testat gegeben; er hat festgestellt, der Untersuchungsgegenstand ist berechtigt, er ist halt nur unglaublich breit. Sie kennen meine Aussage dazu: Es ist ein Kraut- und Rüben-Ausschuss, in dem wir alles und jedes untersuchen. Das ist Tatsache. Wir nehmen natürlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Kenntnis. (Ruf: Na, danke!) – Na ja, aber das Recht, dies zu kritisieren, muss schon auch noch da sein. (Beifall bei der ÖVP.) Wir leben ja in einer liberalen Demokratie – es kann nicht sein, dass alles sakrosankt zur Kenntnis genommen werden muss.

Wir haben auf der anderen Seite auch dahin gehend einen neuen Rechtsrahmen, dass der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis festgehalten hat: Es ist alles zu liefern, was  „abstrakt relevant“ ist. Man könnte sogar noch weiter gehen – einmal hieß es sogar: „(potentiell) abstrakt relevant“.

Wenn ich dann als Nichtjurist Juristen frage, was eigentlich „abstrakt relevant“ ist, ob es dazu Kriterien gibt, wer das entscheidet, dann kommt das große Schauen, und alle sagen: Na ja, nein, das wissen wir nicht. Das ist eine neue Rechtslage. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Und es kommt ein zweiter Aspekt dazu, den ich schon auch in der gleichen Stärke betonen möchte: Es geht schon auch um Persönlichkeitsrechte. Wenn Akten, Unter­lagen geliefert werden und wenn diese privater Natur sind, wenn in die Privatsphäre eingegriffen wird, dann geht es da genauso um ein Recht, das wir schützen müssen. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist schon die zentrale Diskussion, die wir führen müssen. Ich darf auch wirklich den Verfassungsgerichtshof bitten, andere Juristen bitten, da klarer vorzugehen, damit es diese Unsicherheiten nicht gibt.

Wenn ich kurz auf die NEOS replizieren darf: Herr Kollege Scherak, ich meine, Sie haben Tausende Mitarbeiterdaten von der Novomatic angefordert. Der Datenschutzrat hat sofort gesagt, das geht nicht, da wird in die Privatsphäre eingegriffen. Nehmen Sie das bitte auch zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Es ist einfach Tatsache, dass Sie im Untersuchungsausschuss mit den unglaublichsten Methoden agieren, Sie leaken Dokumente der Stufe 2, Sie brechen das Recht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer und Meinl-Reisinger.) – Nein, nein, das ist eine ganz andere Situation, das war Stufe 2 nach dem Informationsord­nungs­gesetz. Am Mittwoch haben Sie noch gesagt: Wie wir aus den Medien erfahren haben!; Sie haben sogar die Bevölkerung angelogen, weil Sie gewusst haben, dass dieses Leak von Ihnen kommt – und am nächsten Tag haben Sie es eingestehen müssen. Das ist in Wirklichkeit der eigentliche Skandal, der im Untersuchungsausschuss passiert ist. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Noch eine kurze Replik auf Kollegin Tomaselli, das erlaube ich mir jetzt, auch im Sinne unserer Koalitionsräson: Liebe Kollegin Tomaselli, ich würde dich wirklich bitten, mir zuzuhören, wenn ich etwas sage. (Abg. Stögmüller: Das ist sehr schwierig!) Ich habe nicht einmal die Justiz pauschal angegriffen, sondern ich habe mir erlaubt, einzelne Staatsanwälte in der WKStA auch zu kritisieren. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.) Wir haben das übrigens in einer hohen Professionalität gemacht (Abg. Stögmüller: Nein!), wir haben diesbezüglich schon Anfang Mai eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Ich verwehre mich gegen diesen Vorwurf, pauschale Kritik zu üben, sondern die ist fach­lich sehr fundiert, und das werde ich mir auch in Zukunft nicht nehmen lassen. (Zwi­schenruf des Abg. Stögmüller.) Dann passen Sie endlich einmal auf! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stögmüller: Sie machen nur pauschale Kritik! – Weitere Zwischenrufe bei Grünen sowie Zwischenrufe bei den NEOS.) – Längst gemacht, Herr Kollege Stögmüller! Passen Sie endlich einmal auf, was passiert, aber offensichtlich bekommen Sie nicht einmal mit, was wir auch an Akzenten setzen. Das schreibe ich Ihnen ins Stammbuch! (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Ich bin dafür, abzuwägen: Einerseits ist das Recht auf Aktenlieferung uneingeschränkt einzuhalten, andererseits sind aber auch Persönlichkeitsrechte, die Privatsphäre zu schützen. Auch diesen Aspekt müssen wir sehen.

Abschließend möchte ich schon noch einmal darauf hinweisen, dass der Herr Bundes­minister natürlich Kompromissvarianten gebracht hat, um einerseits die Aktenlieferung sicherzustellen und andererseits Persönlichkeitsrechte zu schützen. Das wurde natürlich vom Tisch gewischt, das wollte man nicht. Daran sieht man, es geht Ihnen nicht um Aufklärung, es geht Ihnen um Skandalisierungen, Unterstellungen, Anpatzen. Mehr ist es nicht! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

15.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte sehr.