15.13

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben gerade eine fleischgewordene Nebelgranate gesehen, die sehr viele Sachen behauptet, die mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun haben. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) Ich will jetzt gar nicht auf alles eingehen, weil mir die Redezeit zu schade ist, aber ein paar Sachen muss man schon klarstellen.

Erstens: Der Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, es dürfen dem Untersuchungs­aus­schuss private Sachen nicht geliefert werden. Sie werden nicht geliefert und sie interes­sieren uns auch nicht. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) Was auch immer Herr Hanger hier behauptet, ist falsch. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zweitens: Herr Hanger behauptet, abstrakte Relevanz wäre ein ganz neuer Rechts­rah­men. – Er mag für Sie neu sein, für Untersuchungsausschüsse ist er vom Verfassungs­gerichtshof 2018 restlos geklärt worden, vor mehr als drei Jahren ist er geklärt worden. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) Dieser Begriff ist vor mehr als zehn Jahren im Zusam­menhang mit dem Rechnungshof geklärt worden. Sie müssten sich ein bisschen mit Rechtsfragen auseinandersetzen, dann wäre das für Sie nicht ungeklärt und neu, denn für alle anderen im Untersuchungsausschuss ist es klar und eindeutig, nur für Sie und für Finanzminister Blümel nicht; für den ist es auch nicht klar.

Damit kommen wir eigentlich zur Debatte, worum es heute geht. Das kann man noch einmal zusammenfassen:

Herr Blümel ist am 22. Jänner 2020 mit dem sogenannten grundsätzlichen Beweis­be­schluss das erste Mal aufgefordert worden, dem Untersuchungsausschuss Akten und Unterlagen vorzulegen. Dem ist er sehr, sehr eingeschränkt nachgekommen.

Am 3. März ist er mit dem sogenannten ergänzenden Beweisbeschluss noch einmal aufgefordert worden. Dem ist er gar nicht mehr nachgekommen.

Es gab am 30. September einen ergänzenden Beweisbeschluss, darauf hat er gesagt: Es gibt nichts mehr! Am 11. November gab es wieder einen ergänzenden Beweis­beschluss, mit dem ganz konkret nachgefragt wurde. Er hat gesagt, es gibt nichts mehr.

Dann haben wir als Untersuchungsausschuss am 13. Jänner eine sogenannte Rüge ausgesprochen – nur damit man sieht, wie lange dieser Rechtsstreit dauert, wie lange Herr Blümel das Parlament, den Untersuchungsausschuss und damit die Demokratie und die Kontrolle in Wahrheit mit Füßen getreten hat. Wir haben eine Rüge ausge­sprochen. Was hat er gemacht? – Er hat das wieder ignoriert.

Dann sind wir am 11. Februar zum Verfassungsgerichtshof gegangen, am 3. März hat der Verfassungsgerichtshof gesagt: Minister Blümel ist verpflichtet, die vom Unter­suchungs­ausschuss angeforderten Akten und Unterlagen zu liefern. Was hat Herr Blümel gemacht? – Er hat die Anweisung gegeben, die Weisung an eine Mitarbeiterin, das auszudrucken – Stufe 3 –, das bitte in Ordner reinzugeben und in den Keller zu sperren: Wir warten, ob wir auch wirklich exekutiert werden!

Dann haben uns wir als Untersuchungsausschuss wieder an den Verfassungs­gerichts­hof wenden müssen, um zu fragen, wo die Akten und Unterlagen bleiben. Und am 5. Mai hat dann der Verfassungsgerichtshof erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik, das allererste Mal, einem Minister quasi die Exekution in Person des Bundespräsidenten auf den Hals gehetzt.

Und was hat er dann gemacht? – Er hat im Finanzministerium angerufen und hat gesagt: Geh, liefert ihnen die Akten und Unterlagen, die bei uns im Keller liegen! – Die wurden uns dann leicht angestaubt vor die Tür geknallt – übrigens rechtswidrig, weil sie natürlich nicht in Stufe 3 geliefert werden dürfen, gar nicht mehr gelesen und verarbeitet werden dürfen. Wir haben uns dann wieder an den Bundespräsidenten gewandt. Das hat dann dazu geführt, dass Herr Blümel gnadenhalber begonnen hat, Teile davon auch so zu liefern, wie sie zu liefern sind.

Ich kann heute dem Hohen Haus sagen: Bis heute ist das Erkenntnis des Verfas­sungs­gerichtshofes vom 3. März noch nicht umgesetzt. Minister Blümel hat das bis heute noch nicht umgesetzt – bis heute nicht! Deswegen sagen wir: Wir wollen, dass der Verfas­sungs­gerichtshof endlich klärt, ob sich Herr Blümel an die Gesetze und an die Verfas­sung hält; das soll er in einem sauberen rechtsstaatlichen Verfahren klären. Das ist der Sinn unseres heutigen Antrages. Und was macht die ÖVP? – Sie macht Herrn Blümel die Mauer, vollkommen wurscht, was Herr Blümel macht.

Bei den Grünen irritiert mich das aber schon sehr stark. Sie standen einmal – das haben sie selber immer wieder gesagt – für Anstand, für Transparenz und für Kontrolle. Wenn sie heute dagegenstimmen, stehen sie nicht mehr für Kontrolle, für Transparenz und für Anstand, sondern für Zudecken, für Verdunkeln und dafür, einem Minister die Mauer zu machen, der es wirklich nicht verdient hat, nämlich einem, der gezeigt hat, dass er keinen Respekt vor Parlament und Demokratie hat, keinen Respekt vor dem Verfassungs­ge­richtshof und dem Rechtsstaat und auch keinerlei Respekt vor dem Bundespräsidenten und der Bevölkerung hat.

Sie sollten sich wirklich überlegen, ob Sie ein derartiges Verhalten legitimieren wollen oder nicht! Ich fürchte, Sie werden das legitimieren, aber es würde den Grünen besser anstehen, den Rechtsstaat arbeiten zu lassen und den Verfassungsgerichtshof über­prüfen zu lassen, ob Herr Blümel nicht wirklich die ganze Zeit gegen Recht und gegen die Ver­fassung verstößt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

15.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Gerstl. – Bitte.