15.43

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Ministerin ist jetzt rausgegangen. Wie darf man bei so einer Anklage gegenüber einer Ministerin einbegleiten? Man muss sich schon einmal sachlich vor Augen führen, was in dieser Republik passiert ist. Man geht davon aus, dass alle, die hier sitzen, auf die Verfassung angelobt sind und ihr Tun und Schaffen auf gesetzliche Grundlagen stellen. Und dann passiert Folgendes: Eine Ministerin geht vielleicht mit guten Absichten daran und legt sich gemeinsam mit der Wirtschaftskammer ein Projekt zurecht, das im Grunde genommen den Versuch darstellt, ein Verzeichnis irgendwelcher Verkäufer im Internet zu spiegeln, und das dann als Kaufhaus Österreich zu verkaufen. Das hat letztendlich dazu geführt, dass nicht nur strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen könnten, was zu überprüfen ist. Da muss man Kollegen Matznetter einfach recht geben. Es gibt auch eine Vielzahl verschiedener Gesetzesübertretungen. Es reicht da nicht aus, dass sie strafrechtlich oder zivilrechtlich geprüft werden. Die gesetzliche Grundlage sollte auch auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden.

Ich sage Ihnen jetzt, an welche Gesetzesverstöße ich dabei denke. Es gibt die straf­rechtliche Verantwortung, dass innerhalb von zwei, maximal drei Monaten 1,2 Millionen Euro versenkt worden sind. Da sagt man dann so salopp in Richtung SPÖ: Ihr habt ja viel mehr verbraucht. Wenn das das Sittenbild dieser Republik sein soll, dann muss man schon fragen, wo wir da denn anfangen sollen. Wenn das noch nichts sein soll, wenn man nur 1 Million Euro versenkt hat, heißt das, dass man dann damit munter weiter­machen kann. Das kann es wohl nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei dem, was da wirklich passiert ist, ist das Bundesministeriengesetz nicht eingehalten worden. Auch eine Ausschreibung wäre gerechtfertigt gewesen, aber die Kriterien für eine Ausschreibung sind einfach auf die Seite gewischt worden, denn bei Dienst­leis­tungen beginnt die Ausschreibungspflicht bei 100 000 Euro. Ab diesem Betrag ist auszu­schreiben; das ist negiert worden.

Der dritte Punkt: Man hat jegliche strafrechtliche Überlegungen außer Betracht gelassen. Wir reden da von Fördermissbrauch, von Amtsmissbrauch und vom Tatbestand der Untreue. Und als weiteren Punkt kann ich auch zivilrechtliche Tatbestände ins Treffen führen. Würde ich einen Händler vertreten, so würde ich die Frau Ministerin für das, was sie da angestellt hat, wettbewerbsrechtlich durch Sonne, Mond und Sterne schießen – auch das sollte man bedenken. All das rechtfertigt es allemal, hier heute über eine Ministeranklage nachzudenken, denn das ist wirklich plump gemacht worden. Das ist echte Korruption in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Steinacker.)

15.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Ragger! Echte Korruption ist ein strafrechtlicher Vorwurf. Ich würde Sie bitten, das zurückzunehmen, sonst muss ich einen Ordnungsruf erteilen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte.