19.23

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Kollegin­nen und Kollegen! Auf die Polemik von Kollegin Disoski gehe ich jetzt nicht ein (Zwi­schenruf der Abg. Disoski), sondern ich gehe auf den eigentlichen Antrag der SPÖ hinsichtlich eines Arbeitsmarktpakets für Frauen als Maßnahmenpaket zur Krisenbe­wältigung ein.

Wir verstehen die Intention, unterstützen aber nicht alle Maßnahmen, die Sie vor­schla­gen. Ich greife eine Maßnahme heraus: Die SPÖ möchte die Hälfte der AMS-Mittel für Frauen aufwenden. Wie sieht denn da die aktuelle Lage aus? – Derzeit sind 149 623 Frauen Arbeit suchend gemeldet und 167 337 Männer. Es sind also aktuell mehr Männer als Frauen beim AMS, und trotzdem gibt es bei Schulungen richtigerweise einen Frauen­schwer­punkt, auf den haben wir uns auch verständigt und geeinigt. Derzeit sind 41 408 Frauen und 33 992 Männern in Schulungen, also auch da deutlich weniger Männer.

Jetzt aber grundsätzlich die Mittel, unabhängig von der Pandemie, von allen Zahlen und von allen Notwendigkeiten, auf 50 : 50 festzuzurren, das halte ich in keiner Richtung für besonders gescheit. Wir haben aber Handlungsbedarf beim AMS, Kollegin Oberrauner hat es direkt angesprochen: Es geht um die EPUs. Mehr als 50 Prozent der EPUs sind weiblich und die Krise setzt den über 300 000 EPUs in Österreich sehr zu. Viele müssen zusperren, Konkurs anmelden, vor allem dann, wenn das Insolvenzmoratorium ausläuft.

Viele haben schon aufgegeben, das zeigen die Zahlen aus einer Anfrage von mir an Ar­beitsminister Kocher. Konkret mussten zwischen März 2020 und Februar 2021 10 122 Per­­sonen ihre Selbstständigkeit aufgeben und sind in eine Arbeitslosenvormerkung ge­wech­selt. Zwei Drittel dieser über 10 000 Personen haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, ein Drittel nicht. Damit diese Menschen nicht direkt in der Mindestsicherung landen, mit all den Konsequenzen, schlagen wir einen Vorschuss auf das Arbeitslosengeld vor.

Was bedeutet das konkret? – Wer in der aktuellen Sondersituation seine Selbst­ständig­keit aufgeben muss, wer Insolvenz beantragen muss, der soll einen außertourlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben können. Weil es sich beim Arbeitslosengeld ja grundsätzlich um eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung handelt, in diesem Fall aber keine Beiträge geleistet wurden, müssen wir das Versicherungsprinzip umkehren: Betroffene Selbstständige können jetzt ein Arbeitslosengeld beziehen und die Beiträge werden dann zu einem späteren Zeitpunkt von ihnen zurückbezahlt. Diese Möglichkeit soll befristet bis Ende 2022 bestehen.

Zweiter Punkt: Selbstständige kommen auch ganz selten in den Genuss von AMS-Schu­lungsmaßnahmen. Also von den erwähnten 10 122 Personen, die aktuell arbeitslos gemeldet sind, haben 9 513 keine Schulungsmaßnahmen erhalten. Da ist aus unserer Sicht definitiv Luft nach oben. Es braucht hier mehr Schulungsangebote für Selbst­ständige, und konkret wäre eine Möglichkeit, das Unternehmensgründungsprogramm auszuweiten. Im Augenblick dürfen vormals Selbstständige, also Menschen, die in den letzten drei Jahren selbstständig waren, oder Menschen, die sich in einem laufenden Exekutions- oder Schuldenregulierungsverfahren befinden, nicht daran teilnehmen. Jetzt müssen dann Menschen, die selbstständig waren, wieder selbstständig werden wollen, dazwischen beim AMS sind, Kurse machen à la: Wie bewerbe ich mich richtig? – Das halten wir nicht für sinnvoll.

Das sind zwei konkrete Vorschläge von uns, wie man den EPUs und damit auch vielen Frauen helfen kann, schnell wieder auf die Beine zu kommen, um neu durchzustarten. Liebe ÖVP! Liebe Grüne! Ich habe dazu keinen Antrag geschrieben, weil ihr immer sagt, ihr setzt eh alles um, bevor quasi die Tinte trocken ist. Das sind jetzt zwei Möglichkeiten, konkrete Vorschläge von uns direkt umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

19.27

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.