21.13

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin! Herr Finanzminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen! Herr Kollege Krainer, zum Inhalt der jetzigen Tagesordnungspunkte haben wir nicht viel gehört. Ich habe vernommen, was Sie sonst gesagt haben, aber ich werde euch jetzt etwas sagen – ich habe das schon heute Vor­mittag bei der Aktuellen Stunde gesagt –: Was wir hier sagen, wird ja nicht wahrge­nommen oder wird einfach nicht akzeptiert, akzeptiert aber bitte schön wenigstens das, was internationale Experten und Institute sagen!

Gestern Abend hat es eine Onlinepressekonferenz vom IWF gegeben. Dort ist gesagt worden, die Coronahilfen in Österreich sind beispielgebend. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und wisst ihr, was der IWF noch gesagt hat? – Der österreichische Finanzhaushalt ist so gut aufgestellt, dass es aus heutiger Sicht nicht notwendig sein wird, dass wir danach ein Sparpaket machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Eines weiß ich auch, so lange bin ich schon hier in diesem Haus: Auch als keine Coronazeit war, haben wir in der Vergangenheit mehr Steuern gezahlt als jetzt, seit diese neue Regierung im Amt ist, nämlich unter Bundeskanzler Kurz, zuerst mit den Frei­heitlichen und jetzt mit dem grünen Vizekanzler Kogler. Das muss auch einmal fest­gestellt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Um das nicht in die Länge zu ziehen: Worum geht es jetzt? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Corona ist Gott sei Dank fast vorbei. Wir wissen aber, dass jetzt zum Schluss diejenigen Betriebe, die noch Nachwehen haben – im Konzertbereich, bei den Messen oder was den Kongresstourismus betrifft –, noch Hilfen brauchen. Wir dürfen diese Betriebe jetzt nicht im Stich lassen, sondern wir müssen das weiterführen.

Einige Coronahilfen laufen aus, weil sie nicht notwendig sind, und einige Coronahilfen, wie gesagt, werden jetzt noch einmal verlängert, nämlich um drei Monate und maximal bis Ende des Jahres, natürlich unter schärferen Voraussetzungen als vorher. Das heißt, es muss mindestens ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent gegeben sein, damit man diese Coronahilfen weiter in Anspruch nehmen kann. Das ist, ohne jetzt ins Detail zu gehen, der Ausfallsbonus, der Verlustersatz, der Härtefallfonds und die Verlängerung der Haftung, wenn ein Betrieb noch einen Übergangskredit von der ÖHT braucht, weil er ihn noch nicht ganz in Anspruch genommen hat.

Da immer wieder gesagt wird, dass auf die Gemeinden nicht genug geschaut wird: Heute ist im Ministerrat beschlossen worden, dass beim Kommunalinvestitionspaket, das für die Gemeinden aufgestellt worden ist, die Ansuchen bis Ende 2022 verlängert werden, was wir demnächst im Budgetausschuss und dann, wie gesagt, auch im Plenum beschließen werden.

Wie gesagt, Herr Finanzminister, Frau Wirtschaftsministerin, der IWF hat eigentlich ganz klar gesagt, dass das, was diese Regierung in den letzten 15 Monaten gemacht hat, in Ordnung ist, dass das verantwortungsvoll war und den Betrieben auch ordentlich geholfen hat, sodass sie jetzt wirklich wieder frohen Mutes in die Zukunft schauen können.

Ich wiederhole es jetzt noch einmal: Diese Hilfen sind für jeden da gewesen, für Arbeit­nehmer und für Arbeitgeber. Diejenigen Betriebe, die bis zum 15. März letzten Jahres, als nämlich der Lockdown angefangen hat, in Österreich zahlungskräftig gewesen sind, sind auch heute noch zahlungskräftig. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Das kann man von anderen Staaten, die rund um uns sind, nicht behaupten. Die schauen heute noch her und machen Initiativen. Während bei uns schon ausbezahlt wurde, werden dort erst die Anträge ausgefüllt. – Ich danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte.