22.32

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte sind drei Säulen, die einander bedingen und von ganz entscheidender Bedeutung dafür sind, dass wir in einem menschenwürdigen Gemeinwesen leben können.

Dass im Rahmen der Volksanwaltschaft seit 2012 die präventive Menschenrechts­kon­trolle angesiedelt ist, kann man gar nicht hoch genug einschätzen, wobei die Betonung auf präventiv liegt. Dafür können wir uns glücklich preisen, und ich will den Bericht der Volksanwaltschaft zum Anlass nehmen, einmal mehr namens der NEOS für diese wichtige Arbeit, die da im Sinne der Menschenrechtssituation in Österreich geleistet wird, Danke zu sagen.

Die Berichte, die wir – speziell im Bereich Justiz – vorliegen haben, zeigen sehr deutlich etwas, das ich immer wieder thematisiere und das auch wirklich wichtig zu thematisieren ist: Das sind die notwendigen Verbesserungen im Maßnahmenvollzug. Sehr viele Be­schwerdepunkte, die an die Volksanwaltschaft im Rahmen des Nationalen Präventions­mechanismus herangetragen worden sind, drehen sich um den Maßnahmenvollzug. Kollege Stögmüller hat schon völlig richtig aufgezeigt, dass jetzt tatsächlich Bewegung in die Sache gekommen ist, dass es erstmals legistische Verbesserungen gibt.

Es wird aber, und das zeigen die Erfahrungen aus dem Bericht des vergangenen Jahres, der inhaltlich natürlich auch ganz entscheidend unter dem Einfluss der Pandemie steht, auch infrastruktureller Investitionen bedürfen, um einen Maßnahmenvollzug zu ermög­lichen, der auch den Vorgaben des EGMR entspricht. Österreich hat da ja schon Verur­teilungen ausgefasst. Wir sollten wirklich die aufgezeigten Missstände, die aufgezeigten Beschwerden sehr, sehr ernst nehmen und zum Anlass nehmen, dass wir auch budgetär die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, damit wir diesen wichtigen gesellschaft­lichen Bereich auch in einer Form abwickeln, wie er dem Anspruch an eine Menschen­rechtssituation zu Beginn des 21. Jahrhunderts würdig ist.

Wenn man hier liest, dass teilweise aufgrund der Pandemie Quarantäneabteilungen geschaffen werden mussten, wo dann andererseits die Hafträume sehr beengt waren, dann zeigt das, dass da einfach räumlicher Zusatzbedarf besteht. Es ist notwendig, ganz streng zu trennen: Strafvollzug ist das eine; bei Menschen, die im Maßnahmenvollzug sind, sofern sie als unzurechnungsfähige Täter in eine Unterbringung eingewiesen wor­den sind, ist das Wort Strafe aber nicht angemessen – das gehört auch vom Strafvollzug streng getrennt –, denn diese Menschen sind behandlungsbedürftig.

Ich hoffe also sehr, dass dieser Bericht einen Impuls setzt, dass da die notwendigen weiteren Verbesserungen getätigt werden, und bedanke mich noch einmal sehr herzlich bei den Volksanwälten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im vergan­genen Jahr geleistete Arbeit. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­ne­ten der Grünen.)

22.36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte sehr.