16.49

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige meiner Vorredner sind bereits darauf eingegangen: In diesem Block geht es insbesondere um die Verlängerung bezie­hungsweise Reform der Kurzarbeit, die heute beschlossen wird. Warum? – Es ist er­sichtlich: Glücklicherweise erholt sich dank Öffnungen, dank Impfungen die österreichi­sche Wirtschaft nachhaltig, geht die Beschäftigungslosigkeit zurück und steigt die Be­schäftigung.

Das heißt, es wird schlichtweg nicht mehr in dem Ausmaß notwendig sein, entspre­chende Maßnahmen, entsprechende Unterstützungsmaßnahmen, entsprechende Hilfs­maßnahmen zur Überwindung der Coronakrise zu setzen, wie sie bislang gesetzt wor­den sind.

Allerdings – und genau deshalb brauchen wir diese zwei Modelle, die vielleicht für man­che Menschen verwirrend wirken mögen – gibt es nach wie vor gewisse Branchen, die von Teillockdowns, von Teilschließungen, von Maßnahmen betroffen sind, die noch nicht so hochfahren können, wie wir es gerne haben würden, wo es allerdings schon Sinn macht, diese Strukturen noch zu bewahren, wobei hier natürlich – und Kollege Loacker wird sicher nachher auf die Gefahr der Strukturkonservierung der Kurzarbeit eingehen – ein gesundes Ausmaß, ein gesundes Verhältnis gefunden werden muss im Hinblick auf die Frage: Halten wir diese Betriebe noch längere Zeit über Wasser oder verhindern wir dadurch unter Umständen den notwendigen Strukturwandel, den es in der Wirtschaft ja auch gibt?

Ich glaube, wir haben da ganz gute Kompromisse gefunden. Das eine ist: Bis Ende die­ses Jahres läuft noch die Coronakurzarbeit, wie wir sie bislang kennen, für jene Bran­chen, die noch besonders von der Krise betroffen sind, die noch unter Coronamaßnah­men leiden. Allerdings müssen sie einerseits nachweisen, dass ihr Umsatzverlust im Vergleich zum Vorjahr über 50 Prozent beträgt, und andererseits dass die Maßnahmen auch greifen.

Auf der anderen Seite haben wir ein Kurzarbeitsmodell, das im Prinzip sehr stark an dem Coronamodell anknüpft, wenn es um die Frage der Nettoersatzraten, das heißt um den Lohnersatz, geht, das gleichzeitig aber auch ganz klar versucht, zu verhindern, dass es Mitnahmeeffekte und Missbrauchseffekte gibt. Es geht also darum, sicherzustellen, dass wirklich jene Betriebe diese Kurzarbeit in Anspruch nehmen, die in einer ökonomischen, wirtschaftlichen Notsituation sind, zeitlich befristet, dies allerdings eben nicht tun, um Liquidität für eine spätere Zeit zu schaffen, sondern damit tatsächlich in der Krise unter­stützt werden. Deshalb hier die Verkürzung der Arbeitszeit auf 50 Prozent, die Selbstbe­halte und auch der Urlaubsverbrauch, der einvernehmlich zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden muss.

Dieses Modell läuft glücklicherweise in all diesen Punkten bis Ende Juni 2022, und dann soll dieses Modell evaluiert werden, denn was unter Umständen schon auch eine Idee ist: Vielleicht wird dieses Modell als Standardmodell einer künftigen Kurzarbeit übernom­men. Denn: Kurzarbeit hat es ja immer gegeben, und warum nicht ein Modell, das sich bewährt hat, übernehmen?

In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesen beiden Anträgen. Ich glaube, wir werden eine breite Mehrheit finden. Im Sozialausschuss war es noch nicht so weit, aber aufgrund der Änderungen sollte sich das diesmal ausgehen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.