18.25

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben den Inhalt des hier zu behandelnden Gesetzes, dem im Übrigen schon im Innenausschuss alle fünf Parteien zugestimmt haben, so präzise dargelegt, dass ich kaum noch weiß, was ich Ihnen zu diesem speziellen Gesetz sagen soll. Es ist auch schwierig, zu einem Gesetz etwas zu sagen, das großteils aus Bestimmungen besteht wie: „In § 3 Abs. 5 vierter Satz wird die Wortfolge ,die Datenseite des Reisepasses‘ durch die Wortfolge ,die maschinenlesbare Zone oder die sechsstellige Zugangsnummer‘ er­setzt.“ Oder auch: „In § 22a Abs. 3 wird das Zitat ,§ 9 E-Government-Gesetz‘ durch das Zitat ,§ 9 E-GovG‘ ersetzt.“ – Manches Mal ist Legistik eine ziemlich dröge Angelegen­heit.

Seien wir froh, dass wir europaweit sichere Reisepässe und sichere Personalausweise haben! Gestatten Sie mir zu diesem Thema noch eine abschließende Bemerkung: Der Wert des österreichischen Reisepasses bemisst sich daran, wie viele Staaten wir Öster­reicherinnen und Österreicher ohne jede weitere Voraussetzung, ohne Visum, ohne eine Erlaubnis einholen zu müssen, bereisen können. Das sind ziemlich viele. Der österrei­chische Reisepass ist so gesehen einer der stärksten der Welt. Ich hoffe, das bleibt noch lange so. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Das ist für mich der Wert des Passes und letztlich auch der Staatsbürgerschaft, für die dieser Pass steht und die dieser Pass zeigt. Ich glaube nicht, dass sich der Wert dieses Dokuments daran bemisst, welchen anderen Personen es noch – unter welchen Voraus­setzungen auch immer – ausgestellt wird. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.28

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.