13.49

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschir­men und auf der Galerie! Die vorliegende Gesetzesvorlage weist grundsätzlich eine Reihe guter Intentionen auf. Die einheitliche Regelung und Systematisierung eines doch schwer überschaubaren Weiterbildungsangebotes sowie kostenlose Unterstützungs­ange­bote der Universitäten für StudienbewerberInnen zur Vorbereitung auf das Aufnah­meverfahren in den medizinischen Fächern und in Psychologie sind zwei positive Punkte, die ich gefunden habe. Allerdings erfüllt die Gesetzesvorlage nicht den An­spruch, den sie sich gegeben hat, weil sie an einigen Stellen noch wirklich unausgereift wirkt und die soziale Selektion an Hochschulen leider fortschreibt.

Wir können diesem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen, wofür ich drei Punkte anführen möchte: Der vorliegende Entwurf versucht, ein attraktives und für die Hochschulen auch finanziell interessantes Weiterbildungsangebot zu schaffen. Er gibt aber keine Antwort darauf, wie verhindert werden soll, dass zukünftig das Angebot für berufstätige Studierende im regulären und kostenfreien Studium nicht ausgedünnt wird und die berufstätigen Studierenden zunehmend in kostenpflichtige Lehrangebote ge­drängt werden. Ein weitgehend gebührenfreies und qualitativ hochwertiges Studium muss weiterhin für alle faktisch sichergestellt sein, auch für Berufstätige und für Per­sonen mit alternativen Hochschulzugangsberechtigungen, wie zum Beispiel Lehrlinge oder Facharbeiter. Über diese Studienmöglichkeiten muss auch breit informiert werden, damit sich die Menschen, wenn sie sich für diese Sachen interessieren, auch aus­ken­nen.

Zweitens sieht das Gesetz nur eine nachträgliche Qualitätsprüfung der Lehrgänge vor, und das auch nur, wenn es begründete Zweifel gibt. Ich halte das für nicht akzeptabel, weil die Studierenden, die sich für die Lehrgänge eingetragen haben, viel Geld bezahlen müssen, kostbare Lebenszeit investieren, diese Lehrgänge meistens auch berufs­beglei­tend absolvieren und nicht wissen, ob die Qualität passt und ob am Ende des Tages auch die Akzeptanz der Abschlüsse vorhanden ist. Ich glaube, das ist ein gravierender Nachteil in dieser Vorlage, der korrigiert werden muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Der vorliegende Gesetzesvorschlag sieht zudem die Fortsetzung sozial selektiver Zugangsbeschränkungen bis 2027 vor. Wie sozial selektive Zugangsbeschränkungen wirken, hat die jüngste Evaluierung des IHS deutlich gezeigt: Der Anteil an Personen, deren Eltern keinen Hochschulabschluss besitzen, hat im Studienjahr 2019/20 im Durch­schnitt über alle Studienfächer abgenommen, von 53 auf 51 Prozent der Inskribierten. Besonders groß ist die Selektion in der Humanmedizin, wo der Anteil um 10 Prozent fällt, aber auch beim Studiengang Business and Economics an der Wirtschaftsuniversität Wien, wo von 28 StudienbewerberInnen, deren Eltern keinen Hochschulabschluss besit­zen, letztlich nur 22 inskribieren konnten. Ich glaube, das ist nicht gerechtfertigt, das ist keine Gleichbehandlung.

Angesichts dieser Zahlen reichen die im Gesetz vorgesehenen kostenlosen Unterstüt­zungs­angebote für Aufnahmeverfahren in medizinischen und psychologischen Fächern nicht aus, sondern sie müssten für alle breit aufgestellt werden. Sollen die Zugangs­be­schränkungen bis 2027 aufrechterhalten werden, dann müssen die Unterstützungs­angebote flächendeckend auch in dieser Zeit vorhanden sein, und zwar für alle Fächer.

Deshalb erscheint mir das Gesetz insgesamt noch nicht ausgereift und wir können nicht zustimmen. Wir würden Sie aber bitten, über die Korrekturen nachzudenken und viel­leicht nachzuschärfen, sodass es wirklich ein gerechtes Gesetz für alle Studierenden, berufstätig oder nicht, wird.

Ich würde bitte gerne anregen, dass man sich, da wir in einer internationalen Welt ange­kommen sind, endlich auch einmal in der EU um die gegenseitige Anerkennung der Studienabschlüsse kümmert, denn das ist noch immer nicht geregelt und Nostrifizie­rungsverfahren sind ziemlich schwierig. Die Lehrlinge sind da besser beraten, weil es da zumindest Abkommen für einige Lehrberufe gibt, die in den Ländern der EU gegenseitig angerechnet werden. Im Endeffekt hat es auch Auswirkungen auf die Bezahlung in je­nem Land, in dem man dann arbeitet, und das ist in einer Zeit wie heute nicht gerecht­fertigt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.54

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag.a Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.