19.42

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Lieber Kollege Hörl, obwohl kürzlich tatsächlich auf der Europabrücke ein Wolf zu Tode gekommen ist – wirklich auf der Europabrücke, wahrscheinlich durch ein zu schnell fahrendes Auto –, verzichte ich jetzt darauf, den Salto vom Raserpaket zu den Wölfen zu machen. (Heiterkeit der Abgeordneten Hörl und Wurm.) Das Thema ist zu ernst.

Tatsächlich ist es wichtig, dass wir Maßnahmen setzen, weil unsere Raserstrafen im internationalen Vergleich zu niedrig sind, geradezu eine Einladung zum Schnellfahren. Was ich zum Paket einwenden muss, ist einerseits, dass diese 5 000 Euro, die jetzt als Höchststrafe vorgesehen sind, unserer Auffassung nach insofern zu wenig wirksam sind, als natürlich da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Rasers zu wenig Berück­sichtigung findet.

Wir werden daher demnächst – weil das ja nicht unmittelbar nur das Verkehrsressort betrifft, sondern auch das Innenressort – einen gesetzlichen Vorstoß machen, das Ver­wal­tungsstrafrecht so zu ändern, dass dort ähnlich dem gerichtlichen Strafrecht für Geldstrafen ein Tagessatzsystem eingeführt wird, in dem nur mehr die Anzahl der Ta­gessätze für eine Verwaltungsübertretung festgesetzt wird, die Höhe des Tagessatzes aber dann davon abhängt, wie viel jemand finanziell und wirtschaftlich zu leisten im­stande ist. Das ist also der eine Aspekt, von dem wir uns erwarten, dass dieses Raser­paket dadurch noch treffsicherer wird und wirklich Wirkung zeigen wird – Wirkung, die notwendig ist.

Das Zweite ist das Thema Beschlagnahme: Das ist jetzt in diesem Paket noch nicht enthalten, ist aber in der Pipeline und wird geprüft. Wir NEOS stehen dem natürlich schon sehr kritisch gegenüber, allerdings gibt es einen Aspekt, der wirklich überlegens­wert ist.

Ich weiß aus meiner Praxis, dass es mitunter für junge Männer echt ein Problem ist, wenn ihnen plötzlich der Führerschein entzogen wird, nämlich für jene, die für eine Firma mit dem Firmenfahrzeug unterwegs sind, sei es als Installateur im Außendienst, als Lieferant oder was auch immer. Da ergibt sich dann sehr schnell ein Existenzproblem.

Natürlich kann man sagen, selbst schuld, zu schnell gefahren, aber ich glaube, ganz so einfach können wir es uns nicht machen. Da ist tatsächlich die Überlegung anzustellen, ob es nicht effizienter wäre, diesem jungen Raser auf eine befristete Zeit sein Auto anstatt den Führerschein zu entziehen. So kann er mit dem Firmenfahrzeug weiter­fahren, seiner Berufstätigkeit nachgehen, damit er auch die Geldstrafe zahlen kann, aber seinen aufgetunten GTI – oder was immer er halt hat, mit dem er am Wochenende gerne einmal ein bisschen Gas gibt – hat er dann halt eine bestimmte Zeit nicht zur Verfü­gung – aber nur eine bestimmte Zeit; einen endgültigen Eigentumsentzug würden wir als überschießend ansehen.

Ich bitte also sehr darum, diese Überlegungen in diese zweite Phase des Raserpakets miteinzubeziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.