Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2020/2021 der XXVII. Ge­setzgebungsperiode des Nationalrates zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese: „Auf Antrag der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Heinisch-Hosek, Angerer und Scherak [...] fasst der Nationalrat [...] nachstehenden Beschluss:

‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2020/2021 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 12. Juli 2021 für beendet zu erklären.‘“

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Erhebt sich ein Einwand gegen diese Fassung oder den Inhalt des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Damit ist dieser Teil des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt zu betrachten.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates wird für Mittwoch, den 22. September 2021, um 9 Uhr in Aussicht genommen. Die Tagesordnung ergeht auf schriftlichem Weg.

Kommen Sie gut nach Hause oder feiern Sie 3G-gemäß! Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)