13.10

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Die Über­arbeitung des Telekommunikationsgesetzes hat sehr lange gedauert, über drei Jahre, und wir hatten jetzt als Parlamentarier drei Wochen Zeit, das zu begutachten. Ich be­danke mich in diesem Zusammenhang bei den Expertinnen und Experten und Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern dafür, dass sie so schnell und so kompetent gearbeitet haben.

Es gibt bei diesem Entwurf viele Punkte, die sich zum Positiven verändert haben. So wurde zum Beispiel die Definition der Kleinst- und Kleinbetriebe an die österreichischen Verhältnisse angepasst. Das ist gut. Die kleinen Unternehmen werden jetzt besserge­stellt und privaten Personen gleichgestellt. Das heißt, wenn sie einen Vertrag unter­schreiben, müssen sie nicht mehr komplizierte Vertragswerke durchforsten – wofür sie weder Geld noch Zeit, noch Personal haben.

Die Haftungsregeln wurden verbessert, die Haftung ist jetzt zwischen Betreibern und Grundeigentümern ausgewogen. Die ein Jahr verpflichtende E-Mail-Weiterleitung ist ein guter Punkt. Was die Notfall-SMS betrifft, so war die Verbesserung für Gehörlose oder Gehörbeeinträchtigte in diesem Zusammenhang auch unser Wunsch.

Es gibt aber auch erhebliche Verschlechterungen für die Konsumenten und Konsumen­tinnen. Das bisherige Recht der VerbraucherInnen, kostenlos aus Verträgen auszu­steigen, die einseitig vom Anbieter verändert werden, gibt es nicht mehr. Es wurde ge­kippt und es gibt jetzt die Formulierung der Abschlagszahlungen oder der Rückgabe der Smartphones.

In der Praxis wird damit der Vorgangsweise Vorschub geleistet, dass Personen durch Billigtarife dazu motiviert werden, einen Vertrag abzuschließen, aber wenn die Ange­botszeit vorbei ist, kann der Anbieter diese Tarife dann nach Belieben und einseitig er­höhen. Das halten wir für nicht in Ordnung. Deshalb wird es von uns zu diesem Punkt keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer schwieriger Punkt ist, wie im TKG mit dem Entfall der Informationsver­pflichtung umgegangen werden soll. Die jetzige Formulierung halten wir für nicht klar genug: Geht es hier um eine Klarstellung, dass im Falle eines Notrufes keine Information erfolgt, oder entfallen sämtliche Informationspflichten? Werden Österreicherinnen und Österreicher also nicht mehr im Nachhinein darüber informiert, ob ihre Stammdaten oder ihre Standorte abgefragt wurden?

Das ist eine extrem sensible Materie. Da geht es darum, dass in die grundlegenden Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird. Deshalb muss sichergestellt sein, und zwar auch im Gesetzestext, dass es keine Gesetzeslücken gibt, durch die die­se Grundrechte für Bürgerinnen und Bürger durch den Staat eingeschränkt werden. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Unsere Verbesserungsvorschläge, in denen es darum ging, sicherzustellen, dass Kun­dinnen und Kunden kostenfrei aus den Verträgen aussteigen können, die der Anbieter zu ihrem Nachteil verändert, in denen es darum ging, sicherzustellen, dass die Bür­gerinnen und Bürger darüber informiert werden, wenn ihre Standortdaten und ihre Stammdaten abgefragt werden, all diese Verbesserungsvorschläge wurden von den Re­gierungsparteien abgelehnt. Ohne diese entscheidenden Verbesserungen können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmel­bauer. – Bitte.