Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 131

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eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1925/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussge­setz geändert wird (1068 d.B.) – TOP 7

Die größte Gesundheitskrise seit über 100 Jahren hat unser Land überrollt, Pflegeberufe sind gefragt und gebraucht wie noch nie, die Pflegebedürftigkeit der Bevölkerung nimmt vor allem durch die Demographie enorm zu.

Das Problem des Pflegenotstandes trifft vor allem Länder und Gemeinden, die für die Bereitstellung eines ausreichenden, qualitätsvollen Angebotes verantwortlich sind.

Lange hat es gedauert, bis die Länder von dieser Bundesregierung Unterstützung zur Bewältigung der Pandemie erhalten haben. Die finanzielle Unterstützung wird aber heu­te zumindest bis Ende März 2021 verlängert. Wo bleibt aber die Unterstützung des Bun­des im Bereich des Pflegenotstandes?

Wann wird die dringend erforderliche Pflegereform endlich angegangen?

Diese Regierung schafft es einfach nicht, Lösungen für dieses drängende Problem auf den Weg zu bringen.

Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege nach dem Stand der Pflegewissenschaft und Medizin sowie die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen müssen in Österreich höchste Priorität haben. Nach der Bevölkerungsprognose wird der Anteil der über 80-Jährigen bis zum Jahr 2030 von derzeit 5% auf 6,8% angestiegen sein. Bedingt durch diese Verschiebung der Alters­struktur in der Bevölkerung sagen sämtliche Studien und Prognosen für die nächsten Jahre einen steigenden Bedarf an Pflegepersonen voraus.

Die drängendsten und wichtigsten Punkte – einheitliches Pflegesystem, garantierte Fi­nanzierung der Pflegeleistungen und Ausbildungsoffensive – wurden bisher nicht ange­gangen:

Bundesweit einheitliches Pflegesystem

Es braucht anstelle von neun unterschiedlichen Systemen bundesweite Festlegungen: welche Leistungen, welche Angebote sollen in welcher Qualität und Quantität zu wel­chen Kosten verfügbar sein. Damit kann man Transparenz und Vergleichbarkeit für alle sicherstellen.

Pflege qualitativ ausbauen und die Qualität sicherstellen kann nur durch eine gesamt­heitliche Steuerung der Pflege geschehen, die Rücksicht auf regionale Gegebenheiten nimmt und Mindestkriterien festlegt sowie unabhängig kontrolliert.

Garantierte Finanzierung des Pflegeangebotes durch Pflegegarantiefonds

Die Finanzierung aus einem Topf ist ein wichtiger Baustein dazu. Derzeit besteht der Pflegefonds als Provisorium und dient als Ausgleichfonds für die Sozialhilfeträger. Die­ser Fonds muss umgestaltet und dauerhaft finanziert werden.

Am wichtigsten aber: Er muss für die Menschen spürbar werden!

Durch Schaffung eines Pflegegarantiefonds sollen die Mitteln der Länder und des Bun­des zusammengeführt und um rund eine Milliarde (Pflegemilliarde) erhöht werden, damit alle Pflegeleistungen den Pflegebedürftigen kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.

Menschen muss in einer Pflegesituation unverzüglich die erforderliche Pflegeleistung vor allem auch durch Ausbau alternativer und mobiler Betreuung und Pflege garantiert werden können und diese Leistungen sollen in Hinkunft ohne zusätzliche Kosten für die Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden.

 


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