15.15

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Das ist eine außergewöhnliche Situation. So oft kommt es, glaube ich, nicht vor, dass der Vizekanzler die Beantwortung einer Dringlichen Anfrage für einen Bundeskanzler vornimmt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker und Rauch.) Es ist aber klar geregelt. Ich darf Ihnen diese Regeln auch gleich näherbringen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Jedenfalls: Bundeskanzler Schallenberg hält sich heute in Brüssel auf und trifft dort unter anderem Kommissionspräsidentin von der Leyen oder hat sie schon getroffen, und er hat dort noch weitere Termine im Zuge seiner ersten Auslandsreise. Dies hat er mir mitgeteilt, das haben wir besprochen – ich habe diese Auslandsreise im Übrigen begrüßt –, und er hat mich bei dieser Gelegenheit und dann in der Folge schriftlich auch darum gebeten, ihn gegebenenfalls – dieser Fall ist eingetreten – im Parlament zu vertreten. Eine umfassende Vertretung in allen seinen Aufgaben ist bei einem EU-Aufenthalt allerdings nicht in unserer Verfassung vorgesehen, sehr wohl aber eine parlamentarische Vertretung. Das findet ja gerade statt.

Die Anfrage der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei richtet sich nun eben an den Bundeskanzler und wurde von den verantwortlichen Beamten im BKA und dem Kabinett in der aufrechten übertragenen Ministerverantwortung des Bundeskanzlers beantwortet. Ich habe darüber hinaus versucht, Bundeskanzler Schallenberg in Brüssel telefonisch zu erreichen. Das ist nicht gelungen – so weit, so gut –, es liegt aber die schriftliche Mitteilung des Kabinettschefs vor, dass der Bundeskanzler, Kollege Schallenberg, mit dem Inhalt der dann folgenden Anfragebeantwortung einverstanden ist.

Ich hoffe jedenfalls, dass ich mit dieser Vorgangsweise eine für alle Seiten nach­vollzieh­bare gewählt habe und die Darstellung der Ergebnisse dann auch entsprechend einge­ordnet werden kann.

Ich werde extra ausweisen, wenn ich – und das betrifft jetzt nur die folgende Passage – in meiner Verantwortung als Vizekanzler und Minister etwas sagen möchte. Ich möchte in dieser Verantwortung festhalten, dass es weder in meinem noch in einem anderen grün geführten Ressort, jedenfalls nach meinem Informationsstand, eine Anordnung zur zentralen Löschung von Daten gibt und es auch keine geben wird. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Zwischen der Zielsetzung und den Maßnahmen im Projekt IT-Konsolidierung, das ja ein gutes ist – es ist auch im Regierungsprogramm zu finden –, und einer allfällig möglichen Anordnung von Löschungen von E-Mails und Daten besteht deshalb aus meiner Sicht und der Sicht meiner Ressortkollegen, die ich angesprochen habe, kein kausaler Zu­sammenhang. (Abg. Rauch: Sagt wer?) Ich betone aber: einer allfällig möglichen Anordnung von Löschungen von E-Mails. Das wird sich ja noch aufklären, denken wir. Abschließend: Der Umsetzungsstand ist bei dieser IT-Konsolidierung je nach Ressort natürlich unterschiedlich weit gediehen – so weit meine Stellungnahme dazu.

Nun werde ich im Sinne des Anliegens der unterzeichneten Abgeordneten die Antworten auf die Dringliche Anfrage an den Bundeskanzler Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, zur Kenntnis bringen. Ich hoffe, Sie haben alle die Unterlagen vor sich liegen, was die Anzahl und die genaue Ausformulierung der Fragen betrifft, und erlaube mir deshalb, nur die Nummern der Fragen anzugeben.

Zu den Fragen 1 bis 3 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bundes­kanzler:

Bei den in der Anfrage genannten Dokumenten geht es um Prozessschritte im Rahmen eines Projekts der IT-Konsolidierung, die eine gemeinsame Anstrengung aller Minis­terien der Bundesregierung ist. Dabei sollen IT-Systeme, so möglich, in das Bundes­rechenzentrum übertragen werden, da dort aufgrund des vorhandenen Fachwissens teilweise noch bessere und höhere Sicherheitsstandards für die IT-Systeme gewähr­leistet werden können als in den Ministerien selbst.

Für die Umsetzung der IT-Konsolidierung in den einzelnen Ressorts gibt es daher einen Beschluss aller Generalsekretariate aus dem Juni 2020. In der Folge wurde im August 2020 ein Lenkungsausschuss bestehend aus BKA, BMKÖS, BMF und BMDW einge­richtet. Vor diesem Hintergrund plant das Bundeskanzleramt die Migration der bishe­rigen IT-Infrastruktur samt darauf verfügbarer IT-Anwendungen, unter anderem eben Microsoft Exchange, in das Bundesrechenzentrum.

Seit Jahresbeginn 2021 finden dazu gemeinsame konzeptionelle Arbeiten mit dem Bun­desrechenzentrum statt. In diesem Rahmen wurde auch die IT-Umgebung im Bun­desrechenzentrum für die Verwaltung der E-Mails abgestimmt. Die technischen Vorbe­reitungsmaßnahmen dazu, insbesondere mit dem Bundesrechenzentrum, laufen seit Juli dieses Jahres. Im Rahmen der Übertragung von Exchange – des Servers jetzt – als einem Teilprojekt der IT-Konsolidierung im Bundeskanzleramt findet seit September auch die Einbeziehung der Personalvertretung statt.

Das Bundeskanzleramt plant mit der Migration der E-Mail-Applikationen in das Bun­desrechenzentrum einen Schritt, den auch viele andere Dienststellen des Bundes derzeit planen oder bereits vollzogen haben. Darunter sind das Bundesministerium für Finanzen, die Bundesbuchhaltungsagentur, das Bundesministerium für Arbeit, die Sek­tion Familie und Jugend des Bundeskanzleramts, retrospektiv das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, das Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. – So weit die Erhebungen im Bundeskanzleramt.

Das Vorgehen, das im E-Mail vom 4. Oktober an die Personalvertretung beschrieben ist, wurde bereits im Rahmen einer Sitzung mit den Dienststellenausschüssen am 14. Sep­tember thematisiert. Für die Rückmeldung wurde auch auf die gesetzlich vorgesehene Frist in solchen Fällen verwiesen.

Zu den Fragen 4 und 5 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bun­deskanzler:

Eine gesamthafte Löschung war und ist nicht vorgesehen, vielmehr werden IT-Anwen­dungen für die Migration in das Bundesrechenzentrum vorbereitet. An der Verfügbarkeit bestehender Daten ist keine Änderung vorgesehen. Die technische Umsetzung wurde noch nicht begonnen, daher gibt es auch noch keinen aktenmäßigen Ablauf. Es handelt sich bei dem Informationsschreiben um ein Konsultationsverfahren nach PVG § 9, in dem, wie gesetzlich vorgesehen bei solchen Projekten, die angesprochene Personal­vertretung eingebunden wird.

Zu den Fragen 6 bis 10 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bundeskanzler:

Das vorliegende Informationsschreiben wurde im Rahmen des Projekts Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bundeskanzleramt und regelmäßige Informationen über den Fortschritt – so der Projektname – von der zuständigen Gruppe im Bundeskanzleramt konzipiert. Der Auftrag für die Abstimmung mit der Personalvertretung wurde im Rahmen der im Haus vorgesehenen Strukturen durch den Generalsekretär mündlich erteilt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitsanweisung, es haben keine Bediensteten wider­sprochen. Der Auftrag zur IT-Konsolidierung wurde schriftlich erteilt, und zwar im Juni 2020.

Zur Frage 11 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bundeskanzler:

Es handelt sich um eine Sitzung mit den Dienststellenausschüssen vom 14. September 2021.

Zu den Fragen 12 und 13 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bundeskanzler:

Der Bundeskanzler und sein Kabinett sind über die Umsetzung des Regierungs­pro­gramms und der darin enthaltenen IT-Konsolidierung informiert.

Zu den Fragen 14 bis 16 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bun­deskanzler:

In dem Zeitraum wurden keine zentralen Löschungen durchgeführt oder angeordnet und auch keine Geräte entfernt.

Ich habe, glaube ich, in Erinnerung, dass Abgeordneter Krainer Frage 17 explizit auf­gerufen hat, deshalb will ich Ihnen als ein Sonderservice Frage 17 vortragen: „Welche Transportunternehmen führten zwischen 3. Oktober 2021 und 6. Oktober 2021 Aufträge für das Bundeskanzleramt durch?“

Zur Frage 17 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bundeskanzler:

Das Bundeskanzleramt hat in der Zeit von 3. bis 6. Oktober 2021 keine Trans­port­unter­nehmen beauftragt.

Zu den Fragen 18 und 19 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bun­deskanzler (Zwischenrufe bei der SPÖ) – ziehen Sie Ihre Schlüsse selbst, aber lassen Sie mich die letzten Fragen noch beantworten –:

Die Datenmengen auf den Exchange-Servern unterliegen einer ständigen technischen Dynamik. Derzeit werden für die Nutzung der Applikationen des Bundeskanzleramts Daten in der Größenordnung von mehreren 100 Terabyte gespeichert. Diese inkludieren dann aber auch die E-Mail-Postfächer der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zur Frage 20 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bundeskanzler:

Es handelt sich dabei um kein Datum einer Löschung, sondern der Datenmigration, und ist ein in Abstimmung befindliches Datum, um sicherzustellen, dass im Rahmen dieser angesprochenen Migration keine Daten verloren gehen.

Zur Frage 21 antwortet das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bundeskanzler:

Der Zeitraum bleibt unverändert bei einem Jahr.

Abschließend antwortet zur Frage 22 das Bundeskanzleramt beziehungsweise der Bundeskanzler:

Eine Löschung im Rahmen der Migration ist nicht vorgesehen.

Damit sind, denke ich, vom Bundeskanzleramt alle Fragen beantwortet. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.26

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Leichtfried ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.