17.53

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Da es zu Beginn dieser kurzen Debatte eine Auseinandersetzung gegeben hat, ob und wer da was verzögert hätte, möchte ich entgegen meiner sonstigen Usancen einmal Werbung für eine öster­reichische Wochenzeitschrift, nämlich das „Profil“ machen.

„Profil“ betreibt unter dem Titel faktiv einen Faktencheck, und dieser Faktencheck kommt mit heutigem Datum zur Frage, „Hat die ÖVP die Auslieferung von Kurz verzögert?“, zu einer recht spannenden, sehr detaillierten, aber trotzdem gut verständlich beschriebenen Darstellung des Prozesses, des parlamentarischen Prozederes, wie es denn zu einer sogenannten Auslieferung zunächst im entsprechenden Ausschuss und dann im Plenum kommt. Faktiv kommt zum Fazit, dass der Vorwurf, die ÖVP hätte das verzögert, als falsch einzustufen wäre. Das Fazit ist gar nicht so wichtig, ich empfehle Ihnen jedenfalls aber die Lektüre dieses Beitrags (Zwischenruf des Abg. Martin Graf), weil die Abläufe recht spannend und gut verständlich geschildert werden.

Was man vielleicht noch dazusagen sollte, ist, dass das Wort Auslieferung ein bisschen einen komischen Beigeschmack hat. Das klingt immer so, als würde ein Parlament be­schließen, dass einer seiner Abgeordneten jetzt direkt in die Hände eines Kerkermeisters ausgeliefert würde oder so, als würde ein Parlament beschließen, dass eine Strafver­folgung stattzufinden hätte.

Nichts dergleichen ist der Fall. Dieses Haus entscheidet auch nicht über Schuld und Unschuld und auch nicht darüber, ob jemand strafverfolgt wird, angeklagt wird oder nicht. Die einzige Entscheidung, die wir hier zu treffen haben, ist, wann ein etwaiges Straf­verfahren zu führen ist: während jemand von uns Abgeordneter oder Abgeordnete ist oder nachdem diese Abgeordneteneigenschaft geendet hat. Wenn das in Rede ste­hende Delikt in einem Zusammenhang zur politischen Tätigkeit, zur Abgeordnetentätigkeit von einem von uns steht, dann wird dieser eine oder diese eine von uns in aller Regel nicht ausgeliefert.

Diesen Zusammenhang hat der Immunitätsausschuss im Fall des Kollegen Kurz und im Fall des Kollegen Schnedlitz verneint und damit der unabhängigen Justiz ermöglicht, beide schon eingeleiteten Strafverfahren zügig fortzusetzen. Ich gehe davon aus, dass beiden Kollegen letztlich daran gelegen ist, die gegen sie erhobenen Vorwürfe raschest­möglich aufzuklären.

Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg, genauso wie ich mir wünsche, dass die Justiz in diesem und in allen anderen Strafverfahren ohne Zurufe von außen und möglichst unabhängig arbeiten und aufklären kann. Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.57

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Immunitätsausschusses.