13.12

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ja, dieser Tagesordnungspunkt zeigt einmal mehr, was uns das ge­meinsame Europa bringt. Wir setzen im Rahmen von Tagesordnungspunkt 16 eine EU-Richtlinie um, die Ergebnis dessen ist, was wir ja alle spüren. Wir haben heutzutage alle ein Handy (ein Smartphone in die Höhe haltend), das ist in der Bevölkerung weit ver­breitet, wir können mit diesem Gerät auf dem internationalen Marktplatz Bestellungen tätigen, wir können Einkäufe tätigen und vieles mehr.

Natürlich rufen diese Möglichkeiten auch immer sozusagen die Schattenseiten, sprich kriminelle Machenschaften, auf den Plan. Da hat nun das gemeinsame Europa einge­griffen und eine Richtlinie erlassen, die es ermöglicht, dass wir einen einheitlichen Straf­rahmen, einheitliche Strafdrohungen haben, falls es in diesem Bereich zu Missbrauch, Fehlbestellungen, Zahlungsunwilligkeit et cetera kommt.

Weil dieser strafrechtliche Schutz uns alle schützt, weil wir alle nichts davon haben, wenn es zu betrügerischen Handlungen kommt, begrüßen wir NEOS natürlich diese Gesetzes­vorlage, diese beabsichtigte Änderung des Strafgesetzbuches, die dazu führen wird, dass der Strafrahmen und die europäische Rechtsverfolgung vereinheitlicht werden.

Wenn übernationales Recht mit nationalem Recht zusammentrifft, gibt es natürlich auch Kollisionen. Wir sind im Zuge der Umsetzung an die Richtlinie gebunden gewesen, und das führt da und dort, was das System der Strafdrohungen betrifft, zu gewissen Ver­werfungen. Um keine Wertungswidersprüche im Gesetz zu haben, wird es also notwen­dig sein, sich das im Zuge einer weiteren Reform des Strafgesetzbuches genau anzu­schauen, damit die Strafrahmen auch auf den Unrechtsgehalt und die kriminelle Energie der Tatbestände abgestimmt sind.

Ich möchte lobend hervorheben, dass es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren teil­weise bereits zu einer Anpassung gekommen ist, nämlich dass aufgrund von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, die auf derartige Wertungswidersprüche hingewiesen haben, im neuen § 148a StGB ohnehin bereits Anpassungen erfolgt sind, gebe aber zu bedenken, dass es, um ein wirklich konsistentes und in sich schlüssiges System der Strafdrohungen zu haben, notwendig sein wird, noch weitere Anpassungen vorzuneh­men. Grundsätzlich ändert dies aber nichts daran, dass diesem Gesetzentwurf, dieser Regierungsvorlage zuzustimmen ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.15

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić. – Bitte, Frau Bundesministerin.