15.18

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es waren jetzt drei Redner vor mir, aber es ist eigentlich noch nicht erklärt worden, was die Grundlage dieses Antrages ist, über den wir heute abstimmen.

Es geht um Folgendes: Jeder sagt immer, es wäre ja nichts dabei. Machen wir das, erstellen wir eine Gesetzesvorlage, und die Vorarlberger GemeindebürgerInnen können wieder abstimmen! – So ist es aber nicht! Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass diese Bestimmung im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz gegen die Bundesverfassung verstößt – und zwar nicht nur gegen eine Verfassungsbestimmung, sondern gegen ein Grundprinzip der österreichischen Bundesverfassung.

Der Verfassungsgerichtshof hat erklärt, wir haben in Österreich den Grundsatz der repräsentativen Demokratie, ein repräsentativdemokratisches Grundprinzip, das in folgendem Satz ausgedrückt ist: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ – Diesen Satz kennen wir alle, er bedeutet aber auch, dass wir, wenn wir das ändern wollen, wenn wir diese direkten Volksabstimmungen zulassen wol­len – auch auf Gemeindeebene –, unsere Bundesverfassung grundlegend ändern müs­sen.

Eine grundlegende Änderung der Bundesverfassung ist natürlich möglich, das können wir machen, und das werden wir auch machen, wenn es alle Länder so haben wollen. Dazu ist es aber nicht nur notwendig – und das hat bis jetzt noch niemand hier herinnen erwähnt –, dass wir hier mit erhöhtem Quorum ein Gesetz beschließen, sondern es ist auch nötig, dass dieses Gesetz dann einer Volksabstimmung unterzogen wird, und das Volk muss dann darüber abstimmen, ob es diese Änderung haben will oder nicht.

Ich gehe jetzt wieder einen Schritt zurück: Direkte Demokratie bedeutet eine Entschei­dung aller wahlberechtigten Menschen in Österreich. Das wiederum bedeutet, dass man erklären muss, worum es bei dieser Entscheidung, die wir von den Menschen verlangen, geht. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ofenauer.)

Es ist jetzt den beiden Rednern, die sich für diesen gemeinsamen Antrag der Opposition ausgesprochen haben, noch nicht gelungen, zu erklären, wie das Prozedere funktioniert. Vielleicht gelingt es dem nächsten Redner wir werden es sehen. Mir ist es aber wichtig, dass Sie verstehen, dass wir hier einen Prozess starten, der darin gipfelt, dass es eine Volksabstimmung über ein Nischenthema – Verfassungsrecht ist nicht das, womit sich jeder jeden Tag beschäftigt – geben wird.

Es ist ein sehr komplexes Thema, das allen Menschen in Österreich etwas bringen wird, nämlich dass sie im Endeffekt, wenn die Länder das in den Landesverfassungen fest­setzen, auf Gemeindeebene die Chance haben, direkt, ohne Einschaltung des Gemein­derates, zu entscheiden. Das ist es, worum es hier geht. Das können alle Menschen erreichen, wenn wir ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Dafür müssen sie aber zuerst im Prozess, der einer Volksabstimmung zugrunde liegt und ihr vorangeht, davon überzeugt werden, dass das eine sinnvolle, wichtige und kluge Lösung ist. Über das Für und Wider und über die Konsequenzen informiert müssen die Menschen dann eigen­ständig und überlegt eine Entscheidung treffen können.

Wenn wir das schon nicht können, wenn wir es schon nicht schaffen, dass wir das erklären, dann, so glaube ich, haben wir in diesem Prozess noch einen sehr langen Weg vor uns. Wir beginnen ihn jetzt, indem wir überhaupt einmal mit den Ländern in den Dialog treten, ob sie sich dem gewachsen fühlen, ob sie das überhaupt wollen.  Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.22

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.