15.22

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Kollegin Prammer, Rudolf von Jhering hat gesagt: Ein Jurist „soll denken wie ein Philosoph, aber reden wie ein Bauer“, damit ihn die Leute auch verstehen. Sie haben jetzt erklärt, dass Sie ein Problem darin sehen, dass wir eine Volksabstimmung brauchen, um Volksabstimmungen auf Gemeindeebene möglich zu machen. Was ist das Problem, wenn der Souverän, die Bürger, über mehr Rechte für den Souverän, für die Bürger, abstimmt? – Ich sehe keines. Die Grünen sehen eines und die ÖVP sieht eines. (Beifall bei den NEOS.)

Der Winkelzug, den die Mehrheitsfraktionen da gewählt haben, ist schon ein billiger, nicht? Jetzt wird die Frau Ministerin mit einem Antrag aufgefordert, mit den Ländern zu reden. Ich bin beeindruckt! Ich frage mich, was Sie den ganzen Tag so machen, wenn Sie einen Antrag im Parlament brauchen, damit Sie mit den Ländern in Kontakt treten, denn die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, mit der das Vorarlberger Gesetz aufgehoben wurde, liegt jetzt schon ungefähr ein Jahr zurück. Sie hätten ein Jahr Zeit gehabt, mit den Ländern ins Gespräch zu kommen und abzuklopfen, was die gerne vom Bundesgesetzgeber hätten und wie man es dort mit direkter Demokratie hält. Ihre eigene Fraktion ist aber der Meinung, dass Sie dafür einen Antrag brauchen. Offensichtlich ist die ÖVP vom Fleiß von Ministerin Edtstadler nicht allzu sehr überzeugt.

Ich würde das Gegenteil von dem, was Kollegin Prammer behauptet hat, behaupten: Es gibt ja nichts Schöneres für die Einführung von direkter Demokratie auf Gemeindeebene als eine Volksabstimmung. Daher sollte man das auch so machen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.24

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.