17.17

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Glauben Sie bitte, was Prof. Smolle gesagt hat! Er war Rektor einer Med-Uni, er weiß, wovon er spricht. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)

Ein beliebtes Spiel bei den ganzen Impfschwurblern und sonstigen Zauberern der Co­ronapandemie ist das Spiel mit irgendwelchen Zahlen, die man so lange verdreht, bis sich keiner mehr auskennt und der Zuhörer denkt: Ja, das ist schon komisch! – Man nimmt dann auch gerne irgendwelche fremden Länder her: Nigeria, Kenia, Gibraltar, Israel, und alle denken sich: Wow, der kennt sich aber aus! – Ich bin nicht sicher, ob dann jeder Gibraltar auch auf der Karte findet, aber geredet hat man einmal davon.

Man könnte sich aber auch anschauen: Wie ist es denn dort, wo ich mich auskenne und wo ich schon einmal war? – Das Burgenland hat eine hohe Impfquote, Oberösterreich hat eine niedrige Impfquote. Im Burgenland gibt es weniger schwere Fälle, in Oberöster­reich gibt es mehr schwere Fälle! – Da brauche ich nicht Gibraltar und Island heran­zuziehen.

Wenn man jetzt sagt: Österreich ist klein, das hat Unschärfen!, und bla, bla, dann kann man auch nach Deutschland schauen. Da wird man sehen: Die höchsten Impfquoten haben Bremen, das Saarland und Hamburg. Und welche Länder haben eine besonders niedrige Inzidenz? – Da findet man wieder Bremen und Hamburg. Wenn man schaut, wer eine ganz schlechte Impfquote hat, sieht man: Sachsen und Thüringen. Und wo gibt es besonders viele Coronafälle? – Uh, Überraschung: in Sachsen und Thüringen! (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)

Kollege Hauser könnte sich das vielleicht einmal in Deutschland anschauen, denn mit Deutschland hat die FPÖ ja eine besonders enge Beziehung. (Heiterkeit bei Abgeord­neten von NEOS, SPÖ und Grünen.)

Jetzt aber zurück zur Verordnung, Herr Minister: Dass sich niemand mehr auskennt, ist kein Wunder. Sie haben jetzt gesagt, die Gültigkeit des grünen Passes wird auf sieben Monate verkürzt. Momentan gilt er nach der Zweitimpfung neun Monate. In der Verord­nung betreffend den Lockdown, die Sie uns geschickt haben, ist wieder eine Gültigkeit von 360 Tagen festgelegt. Einmal sind es zwölf Monate, einmal sind es neun Monate, einmal sind es sieben – dass sich die Bürger nicht auskennen, liegt in Ihrer Verant­wortung.

Noch einmal zum Schließen des Handels: Ich darf in eine Küchenwerkstatt gehen und dort mit dem Meister über meine neue Küche reden, weil das ein Handwerksbetrieb und die Planung meiner Küche eine Dienstleistung ist, die nicht körpernah ist. – Das geht. Ich darf aber nicht ins Schuhgeschäft gehen und mit meinem Schuhverkäufer über Schuhe reden. Das geht nicht, weil Sie einen Handelslockdown gemacht haben. Es ergibt keinen Sinn: Ich darf zu meinem Rechtsanwalt gehen und mich über mein Ver­fahren beraten lassen – ich verstehe schon, dass das einer Fraktion besonders wichtig ist (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS) –, da das vom Lockdown nicht erfasst ist. Wenn ich aber keinen Anwalt brauche, sondern einfach ins Sportgeschäft gehen und mir einen Skischuh oder ein neues Paar Ski kaufen will, dann geht das nicht, weil Sie einen Lock­down verordnet haben.

Es wäre schon gut, wenn das Zeug Sinn ergibt, die Bürgerinnen und Bürger spüren es nämlich, wenn etwas unlogisch ist. Sie sind dann angewidert und haben keine Lust, diese Dinge zu befolgen. Das ist das Problem. (Abg. Wurm: Richtig erkannt, Gerald! Richtig erkannt!)

Sie könnten in Ihrem Ministerium auch einen Fehler bereinigen lassen, der sich durch alle Verordnungen zieht: Wenn der Handel geschlossen wird, steht in den Verord­nun­gen, darf der Sanitärhandel offen halten. Sie meinen den Sanitätshandel. Sie wollen, dass man Verbandszeug und so weiter kaufen kann, aber Sie lassen den Sanitärhandel offen, damit man eine Kloschüssel kaufen kann. Da sieht man auch, von welcher Qualität diese Verordnungen sind. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kollross.)

17.21

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.