18.24

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, die Pensionserhöhung müsste man nicht eigens beschließen, denn das Gesetz regelt, wie die Pensionen zu erhöhen sind, nämlich jeweils mit der Infla­tionsrate des Vorjahres.

Es ist aber immer irgendeine Wahl im Herbst, und dann braucht man ein Wahlver­sprechen. Die ÖVP hat eines für die Oberösterreichwahl gebraucht und hat versprochen: Wir erhöhen die kleinen Pensionen um 3 Prozent!, so wie in den vergangenen Jahren auch immer etwas draufgelegt wurde. Das klingt auf den ersten Blick total super und fair, weil es ja arme Leute sind, aber der Vorsitzende der Alterssicherungskommission, Dr. Walter Pöltner, hat es richtig formuliert: Nicht hinter jeden kleinen Pension steht ein armer Mensch.

Warum ist das so? – Von Ihrem Geschenk, das Sie heute hier beschließen, profitieren ungefähr eine Million Personen, davon 200 000 zu Recht. 200 000 bekommen, was sie auch bekommen sollen, nämlich die Bezieher einer Ausgleichszulage, denn die sind nachweislich bedürftig; die anderen 800 000 nicht.

Ungefähr 300 000 von denen, die Ihr Zuckerl bekommen, leben im Ausland. Die haben ein paar Jahre in Österreich gearbeitet und sind jetzt wieder in ihrem Heimatland, mehr­heitlich in Deutschland, und haben vielleicht auch viele Jahre in Deutschland gearbeitet. Sie hauen denen auf ihre österreichische Rumpfpension 3 Prozent drauf – völlig unnötig! Das hat mit Armutsbekämpfung nichts zu tun, sondern ist nur ein Verschenken von öster­reichischem Steuergeld ins Ausland.

Dann gibt es Mehrfachpensionisten: Walter Pöltner hat darauf hingewiesen, dass er selbst so einer ist. Er hat eine Beamtenpension und zusätzlich eine kleine Pension aus der Selbständigenversicherung, und diese Pension werten Sie ihm jetzt auch noch mit 3 Prozent auf, obwohl er als ehemaliger Sektionschef eine beachtliche Beamtenpension bezieht. Da kann der Mann nichts dafür, er will es gar nicht haben – Sie machen das!

Sonst heißt es auch immer: Wir müssen auf die Experten hören, auf die Experten müs­sen wir hören! – Was sagen die Experten? – Der Vorsitzende der Alterssicherungs­kom­mission ist zurückgetreten, weil Sie nicht auf ihn hören. (Abg. Shetty: Ein Sozialde­mokrat!) – Ein Sozialdemokrat, richtig, ja. Er hat gesagt: Das ist nicht klug und nicht fair gegenüber den kommenden Generationen! – Der Generaldirektor der Pensionsver­sicherungsanstalt, Winfried Pinggera, ist ein Schwarzer. Ich glaube nicht, dass er ein Türkiser ist; ein Schwarzer ist das. Der hat auch gesagt: Macht das nicht! Das hebelt das Versicherungsprinzip aus. – Thomas Url vom Wifo hat gesagt: Macht das nicht, weil es nicht der Armutsbekämpfung dient, es ist nicht treffsicher! – Im Budgethearing hat Professor Badelt gesagt: Das sollte man nicht machen, weil es über die Jahre sehr teuer kommt. – Frau Dozentin Köppl-Turyna hat gesagt: Macht es nicht! Das Pensionssystem ist jetzt schon sehr teuer. – Hören wir also auf die Experten? – Sie machen das nicht, Sie hören auf Ihren eigenen Populismusdrive. (Beifall bei den NEOS.)

Kollege Muchitsch hat es schon angesprochen: Die hohen Pensionen werden jetzt auch um einen Prozentsatz erhöht. Das hat die ÖVP durchgesetzt, und die Grünen haben sich über den Tisch ziehen lassen. Jemand, der beispielsweise eine Beamtenpension von 7 000, 8 000 Euro hat, bekommt jetzt auch die vollen 1,8 Prozent. Das ist nicht gedeckelt wie noch in den Vorjahren. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Pensionsrecht für alle Österreicher ist das natürlich ein Fehler.

Wir bringen daher einen Abänderungsantrag ein, der so eine Deckelung bewirken soll:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage 1105 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschaden­ge­setz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert wer­den (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs erwähnten Bericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 759 Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €.“

2) In § 759 Abs. 8 wird nach dem letzten Satz folgender Satz angefügt:

„Der Erhöhungsbetrag darf 66 € abzüglich der Anpassungen für Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung nicht überschreiten.“

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

1) § 392 Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €.“

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 386 Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €.“

*****

Im Sinne einer Gerechtigkeit für alle sollte man schauen, dass keine Pension, die über der ASVG-Höchstpension liegt, noch etwas daraufgepackt bekommt, damit die ohnehin schon bestehenden Privilegien nicht noch weiter verstärkt werden. In diesem Sinne sollte man diesen Antrag annehmen.

Kollege Koza hat gesagt, das würde das Versicherungsprinzip aushebeln. – Das ist natürlich nicht der Fall, weil für diese Pensionen in dieser Höhe ja nie Beiträge geleistet wurden. Diese Beitragsäquivalenz hat man im ASVG, im GSVG, aber die hat man doch nicht bei den Beamtenpensionen. Da steht das schon lange in keinem Verhältnis mehr, da kann man ruhig einen Deckel einziehen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegs­opferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.) - TOP 34

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs erwähnten Bericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 759 Abs. 1 Z3 lautet:

"3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €."

2) In § 759 Abs. 8 wird nach dem letzten Satz folgender Satz angefügt:

"Der Erhöhungsbetrag darf 66 € abzüglich der Anpassungen für Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung nicht überschreiten."

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 392 Abs. 1 Z3 lautet:

"3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €."

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 386 Abs. 1 Z3 lautet:

"3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €."

Begründung

Angesichts der Wirtschaftskrise und der stark steigenden Budgetzuschüsse in das Pen­sionssystem - siehe UG22 und UG23 - soll sichergestellt werden, dass besonders hohe Pensionen gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, die in der Regel keine oder eine besonders niedrige Beitragsdeckung vorweisen können, nicht stärker erhöht werden, als die ASVG-Höchstpension (3.651 Euro x 1,8% = 66 Euro). Die Begrenzung der Pen­sionserhöhung 2020 der sogenannten "Luxuspensionen" spart in den nächsten 25 Jahren knapp 400 Mio. Euro.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung. – Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann, Sie gelangen zu Wort.