13.26

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Das, was hier unter Dienstrechts-Novelle firmiert, ist quasi die – umgangssprachlich gesagt – Kollektivvertragserhöhung für den öffentlichen Dienst, und die war auch heuer wieder nicht rechtzeitig zum Aus­schuss fertig, darum kursiert jetzt ein 44-seitiger Abänderungsantrag im Haus, den sicher alle ganz genau studiert haben – natürlich nicht. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

Wir wissen, dass in den letzten Jahren die Einkommen im öffentlichen Dienst stärker gestiegen sind als in der Wirtschaft. Das trifft insbesondere auf das Krisenjahr 2020 zu, weil in der Wirtschaft natürlich Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit war, die Unternehmer Umsatz­einbußen und damit in der Folge oft auch Ertragseinbußen gehabt haben. Insofern wäre da ein bisschen Bescheidenheit angezeigt gewesen – das ist nicht der Fall gewesen. Das funktioniert deswegen im öffentlichen Dienst so schlecht, weil mehrere Faktoren zusammentreffen: Zum einen werden beim Verhandeln der Erhöhung die Biennal­sprünge außer Acht gelassen. Diese schlagen jährlich mit im Schnitt etwas mehr als 1 Prozent zu Buche. Das heißt, wenn wir heute eine Erhöhung von 3 Prozent für den öffentlichen Dienst beschließen, wirkt sich das mit im Schnitt 4 Prozent Erhöhung aus. Das muss man in der freien Wirtschaft erst einmal bekommen.

Dann muss man sich auch fragen, wer denn diese Erhöhung verhandelt? Das macht ja nicht der Vizekanzler persönlich, sondern das machen Mitarbeiter seines Hauses, die selbst im öffentlichen Dienst stehen. Man kann von diesen Leuten nicht erwarten, dass sie der Feind des eigenen Geldes sind, also haben die ja auch ein intrinsisches Interesse an einer möglichst schönen Erhöhung – was für eine Überraschung! Das heißt, die Arbeitgebervertreter aus dem öffentlichen Dienst verhandeln mit den Arbeitnehmer­vertretern aus dem öffentlichen Dienst die Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst, darum kommt da immer so etwas Schönes heraus.

Dann gibt es noch einen weiteren Problempunkt: Die Arbeitgeberseite ist nie vorbereitet und geht nie mit eigenen Forderungen in die Verhandlung, sondern wartet einmal, was die anderen bringen. Also man könnte zum Beispiel fordern, dass im Gegenzug zu einer generellen Erhöhung die unsinnige Karfreitagsregelung abgeschafft wird oder dass irgend­welche althergebrachten Zulagen wegradiert werden. Das habe ich von den Staats­sek­retärinnen Steßl und Duzdar immer verlangt und nie bekommen, ebenso von Vizekanzler Strache nicht und auch von Vizekanzler Kogler nicht.

Dieses Thema gehört daher in professionelle Hände gelegt und von externen Experten bearbeitet und verhandelt. Ich denke da an selbstständige Unternehmensberater, Orga­nisationsentwickler, Personalexperten. Sie können als Vertreter der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein professionelles Gegenüber zur Gewerkschaft öffentlicher Dienst bilden, das Ministerium kann das nämlich erwiesenermaßen nicht. (Beifall bei den NEOS.)

13.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag.a Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete.